Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1931)
- Article
- Probleme der Finanzierung des Palästina-Aufbaues
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 276 (sequence 28)
- Language
- German
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276 unsere Fonds außerdem dem Steuer einkommen eines einzigen Landes gegenüber den Vorteil haben, daß sieh die Risken über alle Länder verteilen, also ausgleichen, — sie dennoch technisch nicht vollkommen mit Steuern verglichen werden können. Die Fondseingänge sollen deshalb — im Gegensatz zum griechischen Plan — in unserem Plan nicht die Grundlage des Zinsendienstes bilden, sondern nur subsidiär und1 für die Marge, die aus werbenden Anlagen nicht erarbeitet werden kann, für den Dienst der Anleihe haftbar gemacht werden. Normalerweise wird der Dienst auf Einkünfte aus werbenden Anlagen basiert. Daraus folgt ein zweites; Will man die Anleihe so anlegen, daß darauf die Amortisation und Verzinsung der Anleihe basiert werden kann, so muß es in der Weise geschehen, daß sie in normalen Zyklen sich reproduzieren, aus den Kassen der Anleiheverwaltung herausfließen und wieder zu ihnen zurückströmen. Will man aber auf diese Weise Durchschnittseinkünfte sicherstellen, bei denen die Marge zwischen Aktiv- und Passivzinsen möglichst klein wird, ohne daß wir dabei doch lebenswichtige Gebiete der Kolonisationstätigkeit in Palästina, die eine notwendigerweise unternormale Verzinsung tragen (zum Beispiel cVn gemischtwirtschaftlichen Betrieb in der Landwirtschaft) auszuschalten gezwungen sind, so muß es in einer Weise geschehen, die durch eine Kombination von Verwendungszwecken eine Lastenverteilung gestattet, die im Endergebnis dem notwendigen Durchschnittszins entspricht. Ferner sollen um des ungewöhnlichen juristischen Charakters des Anleiheträgers willen, der weder ein Staat ist noch staatliche Hoheitsrechte besitzt, besondere Maßnahmen getroffen werden, die durch eine Zwischenbürgschaft von Banken die Sicherheiten für Amortisation und Verzinsung erhöhen. Diese Maßnahmen können den Kredit um ein Kommissionsprozent verteuern, sollen aber für diese erste internationale Kreditaktion der Jewish Agency dennoch mit in Kauf genommen werden. Von diesen Ausgangspunkten ausgehend, kommen wir zu der folgenden Planskizze: Nach Bestätigung des Anleiheplanes durch die Finanzsektion und den Rat des Völkerbundes soll eine Anleihe aufgenommen werden, deren Summe nicht über das Zehnfache von 40 Prozent der Fondseingänge und deren Zinsfuß nicht über 6 Prozent hinausgehen soll. Der reine Anleiheerlös dient als ordentliches Kapitel einer Jewish Agency Plantations and Settlements Bank. Die Leitung der Piantations and Settlements Bank, die vollkommen autonom ist, liegt in den Händen eines Board, der aus sechs