Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1931)
- Article
- Probleme der Finanzierung des Palästina-Aufbaues
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 274 (sequence 26)
- Language
- German
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2T4 dienst nicht weniger einleuchtend sein werden als diejenigen, die mehr als einmal die brauchbare Grundlage für internationale Kreditoperationen abgegeben haben. Aber die Jewish Agency ist eben eine neuartige Körperschaft internationalen Rechts. Ihre ordentlichen Einnahmen mögen noch so bedeutend und regelmäßig sein, sie sind eben im juristisch-technischen Sinn keine Steuereinnahmen. Es ist diese Anpassung unserer ersten Anleihepläne an die besonderen Bedingungen unserer rechtlichpolitischen Existenz, in der ich ein schwierigeres Problem sehe als in unseren ökonomischen Umständen. Gestatten Sie mir, um zu einem brauchbaren Vergleich zu kommen, heute noch einmal, und zwar dieses Mal vom finanzpolitischen Standpunkt auf die große griechische Flüchtlingsanleihe zurückzukommen. In dem Expose von Nansen, das ursprünglich zur Beschäftigung der Finanzsektion des Völkerbundes mit den Siedlungskrediten für die griechischen Flüchtlinge führte, wird eigentlich nur auf die allgemeine politische und humanitäre Notwendigkeit einer solchen Anleihe hingewiesen. Der Bericht, den das Finanzkomitee des Völkerbundes daraufhin auf Grund eines speziellen Reports eines seiner Mitglieder erstattete, enthüllt daraufhin das folgende Bild der Gesamtlage in Griechenland, auf deren einzelne Elemente ich Ihre besondere Aufmerksamkeit lenke. Erstens: die griechische Währung ist im Augenblick des Berichts in einer akuten Gefahr, durch Inflation in ihrem Wert unübersehbar zu schwanken. Zweitens: Im Zeitpunkt des Berichts laufen nach meiner Berechnung mindestens 32 zu verschiedenen früheren Zeitpunkten aufgekommene griechische Staatsanleihen, für deren Dienst erste und zweite Hypotheken auf den verschiedensten Zoll-, Steuer- und Monopoleinnahmen ruhen. Drittens: Der Anteil der ottomanischen Schuld, der auf Griechenland entfällt, ist überhaupt noch nicht fixiert. Viertens: Die Abtretung der ehemals türkischen Gebiete an Griechenland, auf deren Einnahmen die Regierung die Flüchtlingsanleihe basieren ließ, ist noch gar nicht durch Friedensverträge sanktioniert. Fünftens: müssen infolge der allgemeinen Wirtschafts- und Währungslage in die Voranschläge der Steuern, auf die die Anleihe basiert werden soll, große Schwankungskrisen eingerechnet werden. Sechstens: Die allgemeine politische Lage ist dadurch gekennzeichnet, daß Griechenland sich gerade entscheiden will, ob es die republikanische oder die monarchistische Staatsform anzunehmen entschlossen ist. Niemand auf der Weit wird