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Palästina · 1931-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1931) · p. Seite 214

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Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1931)
Article
Der Bericht Stricklands über Kooperativen in Palästina
Date
1931-05-01
Page
Seite 214 (sequence 4)
Language
German
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wendig sein, um Vergeudung von Wasser zu vermeiden und drittens wird der Betrag der Schulden, der zur Befriedigung der alten Gläubiger sowie für die Entwicklung erforderlich ist, manche der Darlehensnehmer übermäßig belasten. Die Gesamtverzinsung des größeren- Schuldbetrages soll mit Rücksicht auf den niedrigeren Prozentsatz, den der Fonds berechnet, nicht den Betrag übersteigen, den der Fellache früher seinen Gläubigem als Zins für ein geringeres Darlehen zu zahlen hatte. Aber er wird von jetzt ab pünktlich und voll zahlen müssen, was er früher nicht tat. Er wird infolgedessen vielleicht zum Verkauf gezwungen sein, bezw sein Anwesen wird ihm verkauft werden, bevor der Boden ihm Ertrag bringt und so wird er schließlich schlimmer daran sein als zuvor. Wenn er ein Mitglied einer Kooperative ist, wird auch diese unter dem Zwangverkauf leiden. Oder aber könnte der Fellache, wenn er Aussicht auf Wohlstand hat, beginnen, Geld freier auszugeben und weniger an der Gesellschaft, von der er bisher abhängig war, interessiert sein. Er wird ein weniger brauchbares Mitglied sein und wenn er genug unklug ist, um sich Verlegenheiten bereiten zu lassen, könnte er sein ganzes Anwesen verkaufen und verschwinden, so daß die Gesellschaft außerstande wäre, ihre Forderung einzutreiben. Daher ist es von jedem Gesichtspunkt aus wesentlich, daß, ob es sich nun um Einzelscliuldnier oder um ein größeres Entwicklungsprojekt handelt, die Verwendung des Geldes von dem Landwirtschafts-Departement überwacht wird, und es scheint vorzuziehen, daß er seine Schulden, wenn sie beträchtlich sind, zuerst durch Abgabe ei£i>es Teiles seines Bodens begleicht. — Wie ersichtlich, schließt sich Strickland hier vollkommen dem von den Sachverständigen der Jewish Agency stets vertretenen Standpunkt an, daß es für die Fellachen in der Küstenebene am vorteilhaftesten ist, einen Teil ihres Pflanzungsbodens zu verkaufen und mit dem erhaltenen Geld den Rest selbst zu bepflanzen. Auf diese Weise haben, wie dies die J. A. nachwies, die Fellachen, die vor dem Kriege nicht ein* D(un_am Orangengarten besaßen, heute deren 10.000 im Besitz. Strickland schlägt bezüglich des Zinsfußes für langjährigen Kredit vor, daß er 9 Prozent bei Einzelpersonen und 8 Prozent bei Genossenschaften betragen soll, wobei er voraussetzt, daß die Regierung sich das Geld zu 6 Prozent verschaffen kann. Dör Leihtermin soll längstens 20 Jahre sein, die Beleihung soll nicht mehr als zwei Dritted des Wertes betragen. Keren Kajemeth- Ländereien können nicht belehnt werden, aber wenn eine separate jüdische Hypothekenbank gegründet werden sollte, so könnte das Er bp achtle cht belehnt werden. Im Grundbuch sollte die Möglichkeit der Vormerkung einer solchen Beleihung geschaffen werden. Strickland geht hier in sehr sachverständiger Weise auf die Bedürfnisse der zionistischen Kolonisation ein, die verlangen, daß die Beleihung des Erbpachtrechtes durch die Landesgesetze juristisch und praktisch möglich gemacht werden soll. Die Regierung soll zur Schaffung der vorgeschlagenen Darlehenfonds eine Anleihe von 1 Million Pfund aufnehmen. Davon sollten 250.000 Pfund der jüdischen Hypotheken-Bank gegeben werden. Der Rest sollte für beide Gemeinschaften, aber vor allem für die Araber bestimmt werden. Strickland empfiehlt ferner die völlige Abschaffung des Gebrauches der türkischen Maße und Gewichte, die endliche Durchführung der Kommassation

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