Mannheim
Compact Memory

Palästina · 1931-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1931) · p. Seite 213

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1931)
Article
Der Bericht Stricklands über Kooperativen in Palästina
Date
1931-05-01
Page
Seite 213 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2379786-2379892-2379896-2393319--12112-2393600
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

an andere Personen oder Körperschaften verkauft werden, mit einer Höchstgrenze, die zunächst ebenfalls mit 250,000 P£un*l festgesetzt werden soll. Der Lauf der Pfandbriefe soll 25 Jahre sein, und es soll kein Versprechen gegeben werden, daß die Regierung nach Ablauf dieser Frist weitere Pfandbriefe übernehmen will. Bis zu dieser Zeit soll die Bank schon auf eigenen Füßen stehen können. Die Regierung könnte einen Sitz im Direktorium und ein Recht der Bestätigung der Auditoren beanspruchen; und wenn die Geschäfte der Bank nach Meinung der Regierung zu große finanzielle Risikos einschließen, dann soll die Regierung berechtigt sein, ihr Kapital in fün'f Jahresraten von 50.000 Pfund zurückziehen. Dabei wäre zu bestimmen, daß dieses Recht während der ersten fünf Jahre der Existenz der Bank nicht ausgeübt werden kann und daß zwei Jahre vor Fälligkeit der ersten Rate das Kapital gekündigt werden muß. Eine derartige Vereinbarung würde der jüdischen Gemeinschaft, die mit Hypothekarfragen vertraut ist und mit Erfolg eine Anzahl ähnlicher Transaktionen in den jüdischen Siedlungen durchgeführt hat, die Freiheit lassen, sich nach ihren eigenen Richtlinien zu entwickeln und weiteres Kapital von den ihr nahestehenden Kreisen in der ganzen Welt heranzuziehen. Wenn die jüdische Gemeinschaft diesen Vorschlag nicht annimmt, dann mag es notwendig sein, mit jüdischen Reflektanten auch direkt von dem Darleheiusfonds der Regierung aus sich zu befassen, aber der für Darlehen &n Juden verfügbare Betrag wäre dann geringer, weil keine privaten Geldmittel hinzukämen, und außerdem würde von Zeit zu Zeit das Vorgehen der Regierungsstellen zu Reibungen führen. Der Rest des Fonds aber, ob er nun für Araber allein oder (im Falle des Fehlschlagens der Gründung der jüdischen Hypothekenbank) auch für Juden bestimmt ist, sollte der Entwicklung bewässerten oder bewässerbaren Bodens in Ebenen gewidmet sein. Es wäre möglich, wenn man es aus allgemeinen Gründen für ratsam hält, ein Dorf oder eine Gruppe von Dörfern als Ganzes zu entwickeln. Man sagt, daß in etwa 200 Dörfern mit einem Gesamtbesitz von etwa 31/2 Millionen Dunam in der Küstenebene insgesamt 300.000 Dunam bewässerbar und für Orangenpflanzung geeignet sind. Die Ziffern sind nicht: igenau, da infolge Fehlens einer genauen Laridaulfnahme und einer detaillierten Wasserübersicht nicht sicher ist, wieviel Boden wirklich für Orangen geeignet ist, wieviel für andere Früchte und wieviel bewässerbar ist. Die Kosten der Entwicklung eines Dunams Orangenpflanzung wird mit etwa 100 Pfund angesetzt, während für einen Araber, der mehr Eigenarbeit verwendet, kein neues Haus braucht und gewöhnlich von dem Ertrag ■ andern Bodens leben kann, bis die Pflanzung Früchte trägt, die Kosten etwa 40 oder 50 Pfund betragen. Ich will hier in die Einzelheiten eines solchen Planes nicht eingehen. Aber im ganzen großen läßt sich sehr viel dafür sagen, daß der Fellache ermutigt werden soll, einen Teil seines bewässerbaren Bodens durch Vermittlung des Komitees des Darlehensfonds zu verkaufen und aus dem Erlös die berechtigten Ansprüche seiner Gläubiger zu befriedigen, sodann den Rest seines bewässerbaren Bodens mit dem ihm noch bleibenden Ueberschuß, bezw. mit dem hinzutretenden Geld aus dem Darlelienisfonds zu entwickeln. Wenn aber ein derartiger Gesamtplan nicht gebilligt wird, dann können Darlehen an einzelne Bewerber zur Entwicklung auf dem üblichen Wege verteilt werden, aber erstens kann eine Vorkehrung für Bewässerungen oft nicht für einzelne Individuen gemacht werden und zweitens wird eine Neuverteilung des Bodenbesitzes not-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.