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Palästina · 1931-03-01 · Heft 3-4 (März 1931) · p. Seite 123

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Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 3-4 (März 1931)
Article
Die öffentlichen Finanzen Palästinas, Transjordaniens, Syriens und des Irak
Date
1931-03-01
Page
Seite 123 (sequence 12)
Language
German
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I. Palästina ist das einzige Land, das seinen ganzen ihm angelasteten Teil an der türkischen Schuld beglichen hat, so daß Palästina frei von jeder Vorkriegsverpflichtung ist. Palästina 'bezahlte auch 1,000.000 Pfund für die vor Bestehen der zivilen Regierung vorhanden gewesene militärische Verwaltung. Derzeit besteht eine Schuld nur aus der Palästinaanleihe in der Hölhe von 4,500.000 Pfund, die an jährlichen Raten rückzahlbar ist, beginnend spätestens im Jahre 1942 und fortlaufend bis zum Jahre 1967. Ein Teil der Eingänge für die Palästinaanleihe wurde für die zwei oben erwähnten Zahlungen für das Eigentum und das Defizit der Militärverwaltung verwendet; der Rest ist wichtigen Arbeiten öffentlichen Nutzens gewidmet, wie z. B. dem Bau des Haifa-Hafens usw. II. Im Gegensatz zu Palästina ist Transjordanien nicht mit Vorkriegsverpflichtungen belastet worden, noch sind ihm irgend welche Verpflichtungen aus dem Militär- oder anderen Eigentum auferlegt worden. Der Anteil Transjordaniens an der türkischen Schuld wurde von Palästina beglichen, obzwar es durchaus nicht erwiesen war, daß überhaupt eine Verpflichtung für Palästina dafür bestand. (Im Jahresbericht von Transjordanien wurde in dem Teil der sich mit Ausgaben befaßt, keinerlei Erwähnung über die Bezahlung der ottomanischen Schuld gemacht. Es ist praktisch genommen ganz sicher, daß dessen Anteil von Palästina abgetragen wurde.) III. In Irak wurden keinerlei Verpflichtungen in bezug auf das militärische Eigentum, das von den britischen Okkupationsmächten zurückgeblieben ist, auferlegt. Was die ottomanische Schuld betrifft, wurde ein Uebereinkommen von der Genfer Konferenz getroffen, das die Art und den Zeitpunkt der Rückzahlungen -enthält. Die erste Zahlung erfolgte erst 1929, sieben Jahre nach der endgültigen Aufteilung der Schulden. IV. Auch Syrien wurde nicht schlechter behandelt, als Irak, in Bezug auf die türkische Schuld. 1929 wurde ein Uebereinkommen erzielt, wonach die Schuld in jährlichen Raten beglichen werden soll. Die Zolleinnahmen sind für diesen Zweck vorbehalten^ Die enste Zahlung erfolgte 1929 in der Höhe von S 1,364.913 was ungefähr 220.434 Pfund gleichkommt. Auch Syrien, ebenso wie Trans jordanien und Irak und im Gegensatz zu Palästina, wurde keinerlei Verpflichtungen für das Eigentum aus der Zeit der militärischen Besetzung, auferlegt. Aus obigem ist klar, daß Palästina, obzwar es belastet ist mit Zahlungen für militärisches Eigentum und Defizit der Militärverwaltung, sowie mit dem Anteil Transjordaniens an der türkischen Schuld, derzeit das einzige Land ist, das all seine Vorkriegsverpflichtungen eingelöst hat. Es ist in der Lage seine gesamten jährlichen Einnahmen (mit Ausnahme des Teils, der für den Dienst der Palästina-Anleihe verwendet wird) produktiven Zwecken zu widmen. 8. Post und Telegraph. Diese Post der Ausgaben ist in allen Budgets in Verbindung mit den korrespondierenden Posten der Einnahmen aus Post- und Telegraphendienst behandelt. Es ist jedesfalls wichtig und lehrreich zu bemerken, daß Palästina das einzige der vier Länder ist, in dem dieser Zweig einen Nettogewinn bringt, während in den anderen drei s Ländern ein Defizit besteht. Wenn wir nur die ordentlichen Kosten betrachten und außerordentlichen Ausgaben ausschließet, die, wenn auch in einem Jahr erfolgt, doch auf

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