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Palästina · 1931-03-01 · Heft 3-4 (März 1931) · p. Seite 86

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 3-4 (März 1931)
Article
Bodenkauf, Pächterschutz und Siedlungsdichte in Palästina
Date
1931-03-01
Page
Seite 86 (sequence 6)
Language
German
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Aber nicht nur das: auch als die Palestine Land Development Co. Ltd. den Nuris-Nahalal-Bloek nach sechs Jahren im Grundbuch auf den Keren Kajemeth übertragen wollte, erhielt sie von der Land- Kommission nicht die Erlaubnis dazu, bis sie die Dauer der Pacht um weitere drei Jahre verlängert hatte! Ueberflüssig zu sagen, daß die Pächter im Augenblick, als sie die Unterstützung der Regierung in dieser ungewöhnlichen Form sahen, auch weiter die Pacht nicht bezahlten. — Dieses Beispiel beweist eindeutig die außerordentlichen Opfer, die die Palestine Land Development Co. Ltd., bezw. der Keren Kajemeth bringen mußten, um die Pächter zu entschädigen. Ueber 40 Prozent des in den Boden investierten Kapitals ging durch die Nichtzahlung der Pacht verloren. Aber nicht nur das: dieses Beispiel beweist auch schlagend die Sinnlosigkeit des Vorkauf sreci.ces für die Pächter. Wenn auch die Regierung das Recht der Pächter festlegte, den Boden zum selben Preise zu erwerben, der dem Verkäufer bezahlt war, sogar ohne Uebernahme der mit dem Kauf verbundenen Ausgaben, wie Vermessung, Steuern usw., stellte sich doch heraus, daß auch dieser für sie zu hoch war und sie ihr Recht nicht ausüben konnten. Auch wenn den Pächtern andere Böden zur Pacht angeboten wurden, zogen sie es immer vor, Barentschädigungen zu nehmen, denn dies gab ihnen immer die leichtere Möglichkeit, sich mit Verwandten und Freunden zusammen anderswo niederzulassen. Trotz all der riesigen finanziellen Lasten durch Barentschädigungen an die Pächter, erhoben die jüdischen Gesellschaften keine Klagen gegen diese Ordnung der Bodenfrage. Die Palestine Land Development Co. Ltd. bemühte sich immer, die Pächter zu befriedigen und ihnen so große Summen, wie irgend möglich, zukommen zu lassen. Sie hütete sich in allen Fällen, von dem Mittel der Vertreibung der Pächter, das sie durch die Barzahlungen in der Hand hatte, Gebrauch zu machen, trotzdem die Rechtslage es ihr erlaubte. Zwar schützte das Gesetz die Pächter zur Zeit des Verkaufes, aber vor dem Verkauf waren die Pächter doch den arabischen Bodenbesitzern ausgeliefert gewesen. Fast in keinem Falle hatten die Pächter schriftliche Pachtverträge mit diesen, in denen ihre Rechte festgelegt waren; deshalb konnten die Bodenbesitzer ohne irgendwelche Entschädigungen die Pächter vertreiben, ohne daß die Regierung etwas dagegen tun konnte. Die jüdischen Bodenkäufer hätten also mit den Bodenbesitzern einfach sich dahingehend verständigen können, daß diese die Pächter ein paar Monate vor der offiziellen Uebertragung der Böden verjagten. Es gab aber nicht einen Fall, daß eine jüdische Gesellschaft in

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