Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1931)
- Article
- Über die Rentabilitätsberechnung in den Arbeitersiedlungen des Keren Hajessod
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 13)
- Language
- German
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Haushaltes haben, für dessen Führung er die best geeigneten Kräfte aus seiner1 Kwuzah stellen kann. Die Lebensmittelprodukte, die er aus der Wirtschaft bezieht, erhält er zum Erzeugerpreise. Milch zum Preise von 1.2 bis 1.5 Mil der Liter, also billiger als sogar die s arabische Milch in der Kolonie, Magermilch beinahe umsonst, Gemüse, besonders in der Zeit der Fülle und bei schlechter Marktlage oft zu Schleuderpreisen, Getreide zum Erntepreis usw. Er hat eine viel größere Möglichkeit als der Koloniearbeiter, die Unterhaltskosten durch zentralisierte Käufe aus erster Quelle noch iweiter zu drücken Diese und noch weitere Vorteile stellen den Siedler in eine bessere Position als den Koloniearbeiter. All das gilt für .einen Zustand, wie er sein könlnte. In der Praxis sieht die Situation heute oft anders aus. Denn leicht wird der Segeln zum Fluche, wenn die Küche schlecht verwaltet, die Käufe ungünstig abgeschlossen und eine unüberlegte Ausgabenpolitik Verluste mit sich bringt. Es gibt auch gewisse Punkte, in denen der Siedler ungünstiger gestellt ist als der Koloniearbeiter. Sein Bedarf an Arbeitskleidern und Schuhen ist viel größer, seine Ansprüche auf Bequemlichkeit immer steigend und — last not least — der schwere, anstrengende und längere Arbeitstag verlangt bessere und ausgiebigere Verpflegung. Dazu kommen noch viele andere, mehr oder weniger schwer ins Gewicht fallende Kleinigkeiten, wie zum Beispiel daß der Siedler seine Organisationskrankenkasse und Parteis teuer n pünktlicher zahlen muß als der schwerer zu erfassende Koloniearbeiter, wobei er freilich auch keine weiteren Abgaben an das Arbeitsbüro zu leisten hat, die dem Arbeiter von seinem Lohn abgezogen werden und vieles andere. Von Ausgaben nicht zu sprechen, die dem Siedler infolge der geographischen, klimatischen und sanitären Lage des Siedlungspunktes zur Last fallen, wie wir bereits am Schluß des vorigen Abschnittes andeuteten. Aber selbst wenn der Vergleich zwischen der Lage des Siedlers und der des Koloniearbeiters zu Ungunsten des ersteren ausfallen sollte, müßte man sich dazu entschließen, die Löhne des Siedlers denen des Koloniearbeiters anzugleichen. Und dies hauptsächlich aus zwei praktischen Gründen. Erstens gibt es keine Berechtigung dafür, das nationale und das private Kapital mit diametral entgegengesetzten Maßstäben zu messen. Man muß verlangen, besonders da von der wirkungsvollen Arbeit der Fonds die Ausbrei}- tung der nationalen Aufbauarbeit abhängig ist, daß das Recht des Kapitals1 auf Verzinsung und Amortisation gewahrt bleibt. Da es sich dabei um nationales Kapital handelt, können zwei Einschränkungen gemacht werden. Erstens, daß die Verzinsung erst dann stattfindet, wenn ein angemessener Lohn auf Anteil der Arbeit ausgefolgt wurde, zweitens, nachdem eine angemessene Verzinsung des Kapitals gesichert ist, die etwaigen Ueberschüsse wieder dem Arbeiter zugute kommen. Dieser angemessene Lohn aber kann heute kein anderer sein, als der überall in der privaten und kapitalistischen Landwirtschaft anerkannte, vielleicht mit Zuerkennung gewisser besonderer Begünstigungen, die ja der Siedler, wie oben ausgeführt, ohnedies erhält. (Schon die zuletzt erwähnte Einschränkung, daß die Ueberschüsse, die nach der Verzinsung des Kapitals zurückbleiben, dem Arbeitslohn zugeschlagen werden sollen, könnten, mit der Privatwirtschaft verglichen, als eine bereits genügende Begünstigung betrachtet werden.) Es ist klar, daß diese Angleichung der Löhne