Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1931)
- Article
- Über die Rentabilitätsberechnung in den Arbeitersiedlungen des Keren Hajessod
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 25 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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finden, aufgezwungen worden. In den von den jüdischen Zentren entfernten Siedlungen zum Beispiel müssen die Siedler mehrere Lehrer für kinderarme Schulen halten, wenn sie auf ihre Erziehung nicht verzichten wollen. In den klimatisch und gesundheitlich ungünstig gelegenen Punkten hat der Siedler Mehrausgaben, für die er sonst nicht aufkommen müßte. Logischerweise müßte für derartige Ausgaben diejenige Institution herangezogen werden, in deren Tätigkeitsgebiet die Befriedigung dieser Bedürfnisse fällt. In Wirklichkeit aber kommt der Siedler meist für sie auf. Dadurch verteuert sich der Arbeitstag, vergrößert sich das Defizit un[d das landwirtschaftliche Budget hat schließlich dafür die Mittel zu gebent. £>ies letzte ist vielleicht nur von formeller Bedeutung, da ja das Geld aus einfer und derselbein Tasche kommt. Wichtig ist aber auch in diesem Falle der Umstand, daß dadurch die Rentabilität des Betriebes falscher Beurteilung ausgesetzt ist. Bei Festsetzung eines festen Lohnes für die Arbeit wäre diese Verschleierung unmöglich. Entweder würde der Siedler diese Ausgaben auf irgendwelche Weise aus seinem persönlichen Budget bestreiten oder notgedrungen auf sie verzichten, oder es würde die entsprechende Institution einspringen, zu deren Aufgaben die Befriedigung bestimmter Bedürfnisse gehört. Keinesfalls aber könnte dafür der Betrieb als solcher verantwortlich gemacht werden. IV. Hat man sich für die vorgeschlagene Methode der Arbeitspostenbei^echnung entschieden, dann hat man noch eine ernste Schwierigkeit zu überwinden, nämlich die Bestimmung der Lohnhöhe. Man könnte davon ausgehen, den Lohn nach dem Durchschnittswerte des in den Kwuzoth heute üblichen Arbeitslohnes (siehe Tabelle Seite 19) zu berechnen. Dies würde etwa 250 Mil pro Arbeitstag ausmachen. Die zweite Möglichkeit wäre die Annahme des heute in der Landwirtschaft üblichen Arbeitslohnes, also 200 Mil pro Tag. Die dritte Eventualität wäre, von einem üblichen und anerkannten Standard auszugehen und zum Beispiel anzunehmen, daß der landwirtschaftliche Siedler Anspruch auf das Gehalt eines Beamten der Arbeiterorganisation in den Kolonien hätte. 5) Nach genauerer Ueberlegung müßte man sich für die zweite Eventualität entschließen. Es ist zwar klar, daß dieser Lohn, der dem Arbeiter in den Kolonien nur ein dürftiges Dasein ermöglicht, den Siedler zu größter Einschränkung zwingen müßte. Es wäre aber übertrieben, zu behaupten, daß dieser Lohn ein menschenwürdiges Dasein unmöglich mache. Denn wenn wir auch das Leben 5) Das Gehalt der Beamten der Arbeiterorganisation in der Stadt beträgt bei einem Unverheirateten 7,500 Bfund pro Monat. Die Verheirateten bekommen eine Familienzulage von 2,500 Bfnnd für die Frau und 2 bis 2,500 Pfund für jedes Kind. Auf dem Lande werden 15 Prozent vom Grundgehalt abgezogen. Da in einer Kwuzah sowohl der Mann als auch die Frau arbeitet (entweder in der Wirtschaft oder in Haus und Küche), kommt die Zulage für die Frau nicht in Frage. Abgezogen wird ebenfalls die Ausgabe für Miete, da die Wohnung frei ist. Danach würde das Gehalt jedes Siedlers 5,875 Pfund im Monat oder 70,500 Pfund im Jahre betragen. Außerdem entsprechende Zulagen für die Kinder.