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Palästina · 1931-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1931) · p. Seite 24

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1931)
Article
Über die Rentabilitätsberechnung in den Arbeitersiedlungen des Keren Hajessod
Date
1931-01-01
Page
Seite 24 (sequence 10)
Language
German
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kanntlich das landwirtschaftliche Budget derjenige Posten im zionistischen Budget, der allen möglichen Kürzungen ausgesetzt ist. Reichen die nationalen Fonds nicht aus, um all die zahlreichen Bedürfnisse des Aufbaues zu decken, so fällt die Landwirtschaft als erste zum Opfer. Und da man nicht genügend Mittel hat, um die Siedlungen auszustatten und ihnen auf diese Weise ihr wirtschaftliches Fortkommen zu ermöglichen, gibt man den Siedlern vorläufig, da man keinen anderen Ausweg hat, nur die zu ihrier Erhaltung notwendigen Mittel. So wird ein großer Teil der Mittel einfach aufgegessen und die Siedlungskosten vergrößern sich um ein Erhebliches. Dies wird, wie gesagt, fürs erste übersehen, da formell ein Schuldner da 'ist/. Aktuell wird die Frage erst bei der Abschließung der Siedlungsverträge, da die Siedler sie nur dann unterschreiben werden, wenn entsprechende "Abschreibungen stattgefunden haben. Es wäre daher für die beiden Seiten von höchster Wichtigkeit, daß die Uebergabe der Wirtschaft an die Siedler erst erfoligt, nachdem ihr Ausbau beendet und die volle Ertragsfähigkeit erreicht ist. Der Siedler würde in diesem Falle für den tatsächlichen Wert und nicht für die tatsächlichen Aufbaukos t e n des Betriebes verantwortlich. Das Siedlungsinstitut wäre dann daran interessiert, daß die Kosten für den Ausbau des Betriebes seinen Wert nicht überschreiten, d. h. daß an Betriebskosten und Investitionen bis zur Uebergabe des Betriebes an den Siedler nicht mehr ausgegeben wird als unbedingt erforderlich. Also die von allen sehnlichst erwünschte Verkürzung der Ausbauperiode der Siedlungen. Um dies aber durchzuführen, ist es — vom Standpunkt des Siedlungsinstitutes wenigstens — unbedingt erforderlich, die Arbeitskosten nach einem festen Satz zu berechnen. Ist der Siedler nur für den Wert, nicht aber für die Aufbaukosten des Betriebes verantwortlich, so kann das Siedlungsinstitut nicht mehr die Defizite aus seinem Kapital decken, die dadurch entstehen, daß der Siedler mit seinem Lohne nicht auskommt. Das Siedlungsinstitut hat dafür zu sorgen, daß das Kapital produktiv angelegt wird und die Betriebskosten auf das Minimum reduziert werden. So wie die Dinge aber heute liegen, wäre in der Tat der K. H., bezw. die zionistische Organisation verantwortlich sowohl für die Aufbaukosten wie auch die Defizite. Die Abschreibung eines Teiles der Schulden vor dem Abschließen der Verträge kann nur auf Grund einer neuen Schätzung des Betriebes erfolgen. Diese hinwieder darf nur das Anlagekapital und die unbedingt erforderlichen Kosten des Ausbaues, nach einem Marktlohn kalkuliert, berücksichtigen, keinesfalls aber die etwaigen Mehrausgaben der Siedler. Das Siedlungsinstitut nimmt also bei Abschreibung dieser Mehrausgaben eine Latst auf sich, für die es nur zu einem Teil (zu langsame Equipierung!) verantwortlich ist. Verlangt man jedoch von den Siedlern auch die Rückzahlung dieser Mehrkosten, so muß der Betrieb eine unverhältnismäßig hohe Summe verzinsen und amortisieren. Die Folge davon ist die Verschlechterung seines Rentabilitätsbildes. Schließlich ist noch folgendes zu beachten: Es wird heute ein nicht unerheblicher Teil der für die Landwirtschaft budgetierten Summen in versteckter Form für ganz andere Bedürfnisse ausgegeben. In Absatz V wird der Beweis unternommen, daß ein Teil der Defizite von solchen Ausgaben der Siedler herrührt, die im Rahmen des üblichen Marktlohnes nicht gemacht werden könnten. Nun sind diese höheren Unterhaltskosten zu einem großen Teile den Siedlern durch die besonderen Umstände, in denen sie sich be-

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