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Palästina · 1931-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1931) · p. Seite 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1931)
Article
Der Entwicklungsplan Simpsons - Die Siedlungsmöglichkeiten Palästinas
Date
1931-01-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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lachen Nachteile bringt. Alle seine diesbezüglichen Bedenken könnten hinfällig gemacht werden, wenn die Entwicklungskommission auch eine Aufsicht in diesem Sinne ausübte. Das könnte in der Weise geschehen, daß bei Bodenkäufen, die die Juden mit Fellachen vollziehen, darauf geachtet wird, daß diese nicht erwerbslos gemacht werden. Wie später noch erörtert wird, ist in der Praxis keine Verfügung durchführbar, die dem Bauern verbietet, seinen gesamten Grundbesitz zu veräußern iund ihn zwingt, eine bestimmte Fläche für sich zu behalten. Dagegen könnte ein Gesetz zum Schutze der Fellachen, denen infolge der Ueberschuldung der Verlust ihres Bodens droht, manches zur Aufrechterhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes beitragen. Aehnlich dem ägyptischen Fünf-Feddan-Gesetz müßte die Unpfändbarkeit einer minimalen Bodenfläche des Fellachen fixiert werden. Bei den von Großgrundbesitzern erworbenen Ländereien könnte die Entwicklungskommission dafür sorgen, daß bei jedem Verkauf eine gewisse Fläche für die seit längerer Zeit dort ansässigen Pächter reserviert bleibt. Diese Pflicht obliegt der Regierung oder dem Verkäufer des Bodens oder beiden gemeinsam; keinesfalls aber kann sie dem Käufer aufgebürdet werden. Eine Forderung, die Juden, weil sie eine Fläche erworben haben, für das Los der Pächter, die durch die Ausbeutung früherer Grundbesitzer zu Proletariern geworden sind, verantwortlich zu machen, ist weder legal, noch moralisch haltbar. Falls es keinen anderen Ausweg gibt, könnten die Pächter an einem anderen Orte eine Fläche bekommen, die der Verkäufer des Bodens dann für sie erwerben müßte. Das kann sich in verschiedenen Fällen als notwendig erweisen, so zum Beispiel aus kolonisatorischen Rücksichten, um die Zerstückelung eines größeren Areals zu vermeiden, das für die Durchführung eines bestimmten Siedlungsplanes unentbehrlich ist; oder weil die Pächter es vorziehen, in einem anderen Teile des Landes eine größere als die bisher von ihnen bearbeitete Fläche zu erhalten. Durch die Anwendung dieser Maßnahmen würde die Erschließung neuer Landstrecken für Kolonisation und die Hebung der Bearbeitung in den bereits besiedelten Gebieten ermöglicht, ohne daß die vorhandene fellachische Bevölkerung einen Schaden erleidet. Sie müßten durch eine Verfügung ergänzt werden, welche die Konzentrierung größerer Flächen verhindert. Eine intensive Landwirtschaft setzt Kleinbesitz voraus. Die Zerstückelung des Großgrundbesitzes in Palästina erfolgt bereits seit einiger Zeit durch

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