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Palästina · 1931-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1931) · p. Seite 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1931)
Article
Der Entwicklungsplan Simpsons - Die Siedlungsmöglichkeiten Palästinas
Date
1931-01-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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den Uebergaiig der Ländereien in die Hände von Besitzern, die imstande sind, sie landwirtschaftlich besser und intensiver auszunutzen. Man darf aber die Entstehung neuen Großgrundbesitzes nicht zulassen. Es kommt in Palästina nur zu häufig vor, daß Effendis oder sonstige Spekulanten kleine Parzellen aufkaufen, um sie zu einem größeren Areal zu vereinigen, und dann mit Gewinn weiterzuveräußern. Im Jahre 1920 war bereits in Palästina ein Gesetz erlassen worden, das das Ausmaß der Fläche, die eine Person erwerben konnte, limitierte, soweit es sich nicht um Körperschaften handelte, deren Tätigkeit die Entwicklung des Landes und seine dichte Besiedlung fördert. Ein solches Gesetz mußte gegen die Spekulanten gerichtet sein, deren Treiben die Steigerung der Bodenpreise hervorruft, die, wie Simpson ausführt, den Entwicklungsplan zum Scheitern bringen könnte. Die Gesellschaften dagegen, die Land erwerben, um es im Sinne des Mandats einer dichten Besiedlung zuzuführen, müssen in gleicher Weise wie beim Gesetz von 1920 von diesem Verbot ausgenommen werden. Sie sollen weiterhin berechtigt sein, Landreserven zu schaffen. Letztere sind von zwei Gesichtspunkten aus wichtig: weil sie die Durchführung von groß angelegten Kolonisationsplänen ermöglichen, die naturgemäß ausgedehnte Flächen erfordern, und weil durch sie Spekulationen und Preissteigerung verhindert werden. Wenn nämlich Böden gerade in dem Augenblick gekauft werden müssen, wenn man sie für ein bestimmtes Siedlungsunternehmen braucht, ist man in bezug auf Preise wie auf die Auswahl der Flächen von dem Willen der Bodenverkäufer abhängig. Durch diese drei Maßnahmen unterstützt, könnte der Entwicklungsplan den Fortschritt des Landes und den der arabischen Bevölkerung stark fördern. Durch die Veräußerung eines Teiles seines Bodens kommt der Fellache in den Besitz von Geld, das er für die Intensivierung seiner Wirtschaft in dem von der Entwicklungskommission eingeleiteten Wege investieren kann. Der Landerwerb aus der Hand von Großgrundbesitzern würde die Erschliessung der bis jetzt in äußerst primitiver Weise bearbeiteten Ländereien ermöglichen, wie auch eine Befestigung der auf dem Boden sich befindenden Pächter. Ein solcher Plan gibt naturgemäß der mit seiner Durchführung betrauten Behörde große Macht in die Hand. Gerade deswegen muß darauf bestanden werden, daß sie eine dem jüdischen Aufbau aktiv wohlwollende Einstellung hat. Denn bei der jetzt innerhalb der palästinensischen Administration herrschenden Gesinnung kann jede Maßnahme, auch die rationellste

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