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Palästina · 1930-12-01 · Heft 12 (Dezember 1930) · p. Seite 421

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 12 (Dezember 1930)
Article
Der Bericht Sir John Hope Simpsonś
Date
1930-12-01
Page
Seite 421 (sequence 9)
Language
German
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Gegenwärtige Agrarpolitik. Die Lebensbedingungen der arabischen Fellachen ^2X sind, wenn überhaupt, so nur wenig besser als sie es unter dem türkischen Regime waren. Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Entwicklung des in arabischem Besitz befindlichen Bodens gab es keine eindeutige Politik. Die einzigen Körperschaften, die auf diesem Gebiet eine konsequente Politik verfolgten, waren die öffentlichen und privaten jüdischen Kolonisationsinstitutionen. Von ihnen abgesehen, war jeder andere landwirtschaftliche Fortschritt Zufall und von geringem Werte. Vor- und Nachteile der Juden und Araber (Kapitel IV). Die jüdischen Siedler hatten alle Vorteile, die Kapital, Wissenschaft und Organisation ihnen verleihen konnten. Diesem Umstände und der Energie der Siedler selbst ist ihr bemerkenswerter Fortschritt zu verdanken. i Die Araber hatten keinen der erwähnten Vorteile und bekamen praktisch keinerlei Hilfe zur Verbesserung ihrer Wirtschaft oder ihrer Lebenshaltung. Die arabische Bevölkerung hat sich mit großer Schnelligkeit vermehrt, während das für ihren Ujnterhalt verfügbare Land sich unterdessen um etwa 1 Million Dunam verminderte, die in jüdischen Besitz übergegangen sind. Entschädigung der Beduinen für den Verlust der Wefderechte (Kapitel VI). Das Beduinenproblem erfordert sorgfältige Untersuchung, um ihre Rechte festzustellen. Wo diese Rechte mit den Staatserfordernissen für die landwirtschaftliche Entwicklung in Konflikt geraten, müssen die Beduinen bei Aufhebung dieser Rechte entschädigt werden. Aenderungen der Kauf- und Pachtbedingungen des Jüdischen Nationalfonds (Kapitel V, Teil i i i). Es wurde auf die Bedingungen hingewiesen, unter denen der Jüdische Nationalfonds seine Böden erwirbt und verpachtet. Es ist dort festgestellt worden, daß diese Bedingungen anfechtbar sind und radikal geändert werden müssen. Die Pflicht der Regierung laut dem Mandate. Es ist laut dem Mandate die Pflicht der Verwaltung dafür zu sorgen, daß die Lage der Araber nicht durch die jüdische Einwanderung präjudiziert wird. Es ist laut dem Mandate gleichfalls ihre Pflicht, die geschlossene Ansiedlung der Juden auf dem Lande zu ermutigen, immer jedoch unter Berücksichtigung der oben genannten Bedingung. Nur durch eine aktive Politik landwirtschaftlicher Entwicklung mit dem Ziele einer geschlossenen Ansiedlung auf dem Lande und intensiven Bewirtschaftung für Araber und Juden können die genannten, offensichtlich sich widerstreitenden Pflichten in Einklang gebracht werden. Hierzu ist eine energische Tätigkeit erforderlich. Plan für die landwirtschaftliche Entwicklung (Kapitel VII). Ein methodischer Plan landwirtschaftlicher Entwicklung sollte aufgestellt und durchgeführt werden, damit eine bessere Verwendung des Bodens gewährleistet ist, als es bisher der Fall war. Diese Entwicklung müßte zwei klare Ziele haben: Verbesserung der Arbeitsmethoden des Fellachen (Kapitel VII). In erster Linie, sind die Anbaumethoden der arabischen Fellachen in den trockenen Gebieten zu verbessern, und gleichfalls ist die Bewässerung, wo immer es nur möglich ist, auszudehnen, so daß der Fellache eine vernünftige Lebenshaltung von einem kleineren Gebiet gewinnen kann als er bisher dazu gebrauchte.

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