Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1930)
- Article
- Der Bericht Sir John Hope Simpsonś
- Date
- 1930-12-01
- Page
- Seite 420 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2379786-2379883-2379891-2392497--11450-2392550- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Wirtschaftler, etwa von Barclay's Bank und der Anglo Palestine Co. hinzuziehen, die beide in ständiger Fühlung mit der Bevölkerung sind. Auf Grund des Berichtes kommt S. zu folgenden Schlußfolgerungen. (Kapitel XI) BODENFRAGEN. Verfügbare Siedlungsböden (Kapitel II). Es hat sich jetzt endgültig ergeben, daß zurzeit und bei Zugrundelegung der gegenwärtigen arabischen Wirtschaftsmethoden kein Boden für die landwirtschaftliche Ansiedlung neuer Immigranten verfügbar ist, mit der Ausnahme von solchen unbebauten Böden, welche sich in der Reserve der verschiedenen jüdischen Körperschaften befinden. Regierungsböden (Kapitel I, Teil III). Die wichtigsten Ländereien, die zur Zeit der Mandatserteilung Eigentum der Regierung waren, sind das Gebiet von Beisan und das Huleh-Bassin. Von diesen wurde das Beisangebiet gemäß dem Wortlaut des Mudawwara-Abkommens von 1929 durch die Araber besiedelt, die bereits dort saßen oder Besitzansprüche hatten. Das Huleh-Bassin war Gegenstand einer bereits von der türkischen Regierung erteiltet und von der Palästina-Regierung bestätigten Konzession. Von weiteren bedeutenden Gebieten wurden die Kabbara-Sümpfe, die Sanddünen von Caesarea und ein Teil der Böden von Atlith, insgesamt ein Gebiet von etwa 39.000 Dunam, der P. I. C. A. überlassen. Es ist ein Irrtum zu glauben, daß die Regierung im Besitze großer Gebiete freier Ländereien sei, die für die Besiedlung durch Juden zur Verfügung gestellt w7erden könnten. In Wirklichkeit sind die freien Gebiete von unwesentlichem Ausmaße. Die Regierung erhebt Ansprüche auf bedeutende Flächen, die von Arabern besetzt sind und bebaut werden. Selbst wenn der Rechtsanspruch der Regierung anerkannt wäre — und' in vielen Fällen wird er bestritten —, so wäre es unmöglich, diese Gebiete für Ansiedlung zur Verfügung zu stellen, angesichts der Unmöglichkeit, andere Böden für die Unterbringung der arabischen Bauern zu finden. Die Beschaffung des freien Bodeins hängt von dem materiellen Fortschritt in der Entwicklung des bereits bewirtschafteten Bodens ab. Es« hat sich ergeben, daß die Gesamtfläche des kultivierbaren Bodens in Palästina (mit Ausnahme des Gebietes von Beerscheba) 6,544.000 Dunam beträgt, wesentlich weniger als bisher geschätzt wurde. Da für die Erhaltung einer Fellachenfamilie bei angemessener Lebenshaltung auf unbewässertem Boden 130 Dunam erforderlich sind, so würde sich, wenn man den gesamten anbaufähigen Boden, der sich noch nicht in jüdischem Besitz befindet, untöfc! die vorhandenen arabischen Landbebauer aufteilt, ein Durchschnittsbesitz von nicht mehr als 90 Dunam ergeben (Kapitel III). Bei einem Durchschnittsbesitz von 130 Dunam wären ungefähr 8 Millionen Dunam anbaufähigen Bodens erforderlich. Es stellt sich ebenfalls heraus, daß von den 86.980 ländlichen arabischen Familien in den Dörfern 29.4 Prozent kein Land besitzen. Es ist nicht bekannt, wie viele von diesen Familie früher Bodenbau betrieben und inzwischen ihr Land verloren haben. Dieser Punkt müßte im Laufe der im nächsten Jahre vorzunehmenden Volkszählung aufgeklärt werden.