Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1930)
- Article
- Der Zionistische Kommentar
- Date
- 1930-10-01
- Page
- Seite 388 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2379786-2379883-2379890-2392144--11242-2392385- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
logisch vom rein nationalen Standpunkt, erklärt aber, daß diese Argumente den Bestimmungen des Ar^ 6 des Mandats keine Rechnung tragen. Es werden in der Regierungserklärung keine praktischen Konsequenzen aus diesen Feststellungen gezogen, und ihr Zweck bleibt schleierhaft. Aber es ist an sich erstaunlich, daß die Regierung es überhaupt für nötig und möglich findet, einen kritischen Vergleich zwischen P. I. C. A. - Kolonien und den zionistischen Siedlungen zu ziehen und über die Methoden der zionistischen Kolonisation ein derart abfälliges Urteil auszusprechen. Noch erstaunlicher ist die Tatsache, daß in einer Erklärung, für die die 'Regierung einer Arbeiterpartei verantwortlich ist, einer Siedlungsmethode der Vorzug gegeben wird, die auf privatem Bodenbesitz und auf der Beschäftigung arabischer Lohnarbeiter durch jüdische Bodenbesitzer beruht, während die wichtigsten Grundsätze, für die gerade die jüdische Arbeiterschaft und die sozialistischen Rieh* tungen im Zionismus eintreten, von der Regierung als eine Schädigung der Interessen der arabischen Bevölkerung bezeichnet werden. Wie gesagt, ist nicht ersichtlich, wohin dieser Angriff zielt, ob damit Erschwerungen des Bodenkaufes durch den J. N.-F. angedeutet, oder ob eine Aenderung gewisser Vertragsbestimmungen des K. H. und des J. N;.-F. verlangt werden sollen. Charakteristisch immerhin ist die allgemeine dabei zum Vorschein kommende Tendenz, in der jüdischen Wirtschaft mehr Raum für die arabische Arbeit zu schaffen, sowie die wenn auch nicht ausgesprochene Auffassung, daß jüdische Kolonisationsmethoden danach zu beurteilen sind, inwiefern sie der arabischen Bevölkerung direkt zugute kommen. 10. Diese Tendenz wird noch deutlicher bei der Behandlung der I mm i g r a t i o ri s f r a g e. Der Einfluß der Histadruth auf die Regelung jüdischer Einwanderung und auf den jüdischen Arbeitsmarkt im allgemeinen wird besonders hervorgehoben. Es bleibt auch hier unausgesprochen, ob die Tendenz eine freundliche oder eine unfreundliche ist, und wir wollen unie subjektiver. Deutungen und Vermutungen enthalten. Der bestehende Apparat zur Regelung der Kontrolle der Einwanderung wird kritisiert, aber die Kritik gipfelt immerhin in der Schlußfolgerung, daß keine hinreichende Verbesserung der bestehenden Maßnahmen möglich ist, ohne Herstellung eines modus vivendi zwischen Regierung und Jewish Agency^ wobei dem Einflüsse der Histadruth auf die Politik der Agency Rechnung getragen werden müsse. Auch hier fehlt eine klare Antwort auf die Forderungen der Jewish Agency in bezug auf ihre Funktion bei der Regelung der Immigration. Es wird indes festgestellt, daß die Palästina-Regierung das Orgajn der Mandatarmacht in allen die Immigration betreffenden Angelegenheiten ist. Es ist also anzunehmen, daß die Regierung nicht geneigt ist, irgend welche Rechte auf diesem Gebiet der Jewish Agency zu übertragen, 11. Von viel größerer Tragweite jedoch ist die neue Formulierung der Prinzipien, die bei der Berechnung der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes beobachtet werden müssen. Es wird zunächst ausdrücklich festgestellt, daß bei der Vorbereitung der Labour Schedule die Lage sowohl auf dem jüdischen, als auch auf dem arabischen Arbeitsmarkt in Rechnung gezogen werden muß. Die Regierungserklärung verlangt ausdrücklich das JRecht, jüdische Einwanderung zu reduzieren und sogar zu suspendieren, solange es Arbeitslosigkeit unter den Arabern gibt. Diese Doktrin ist eine einschneidente Abweichung von dem im Weißbuch 1922 aulgestellten Grundsatze. Dort heißt