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Palästina · 1930-10-01 · Heft 10-11 (Oktober 1930) · p. Seite 369

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 10-11 (Oktober 1930)
Article
Die Bekämpfung der Malaria, unter besonderer Berücksichtigung Palästinas
Date
1930-10-01
Page
Seite 369 (sequence 11)
Language
German
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ursprünglichen Arbeiten selbst sind."10) Die Unterhaltung muß bereits am Tage nach Beendigung der Bauarbeiten beginnen.n) Nicht ordnungsmäßig unterhaltene Anlagen — wie verschlammte, verwachsene oder von Herden zertretene Gräben, verstopfte Rohrleitungen, undichte Dämme u. dgl. — versagen nicht nur ihren Dienst, sondern schaffen oft noch ungünstigere Bedingungen, als vorher bestanden haben. Gegen dieses Elementargebot ist auch in Palästina viel gesündigt worden. Die Organisationen, welche die Anlagen ausführen lassen, kümmern sich danach meist nicht weiter um die Unterhaltung. Der spezielle Kontrolldienst, der durch das M. R. U., beziehungsweise durch die Regierung ausgeübt wurde, war niemals ausreichend und wird jetzt noch immer mehr eingeschränkt. Die Bevölkerung — sowohl die jüdische, als auch die arabische — ist von Haus aus wenig dazu veranlagt und auch nicht systematisch erzogen worden, die Verantwortung für die Unterhaltung selbst zu übernehmen. Hier steht einer auf Selbsthilfe gegründeten Tätigkeit noch ein weites Feld offen. 2. Beseitigung der Vegetation. Diese Maßnahme muß — mit Rücksicht auf das starke Wachstum in einem warmen Land — regelmäßig wiederholt werden, und zwar am besten nach Ende der Regenzeit, zum Frühlingsanfang und vor Beginn der Regerizeit,. ferner in ständig fließenden Gewässern noch einige Male im Sommer. Flüsse und stehende Wasservorkommen müssen ebensowohl wie künstliche Anlagen von allem Pflanzenwuchs befreit werden. Die Beseitigung der Ufervegetation erfolgt durch Ausreißen, Abschneiden (mit Hand oder mit Mähmaschinen) oder durch Verbrennen (von Hand, mit besonderen Petroleumapparaten oder durch Flammenwerfer). Schwimmende Wasserpflanzen werden herausgefischt, Algen mit Dornbesen beseitigt oder mittels Kupfersulfat vernichtet. 3. Auspumpen von Wasseransammlungen. Wo dies das einzige Mittel zur Trockenlegung von Sümpfen darstellt, muß es dem Zufluß entsprechend, regelmäßig vorgenommen werden, und zwar gleichgültig ob das Wasser zur Irrigation verwendet wird oder nutzlos abläuft. 4. Absenken von Stauteichen. Durch diese zeitweilige Maßnahme werden die Uferränder trockengelegt und ihrer Anziehungskraft auf die Moskiten beraubt. 5. Beseitigung von Abfällen u. dgl. Da alle Abfälle, besonders wasserzurückhaltende, günstige Brutbedingungen aufweisen, ist eine geordnete Beseitigung des Haus- und Straßenunrates in Siedlungen und ihrer Umgebung sehr wichtig. Aus demselben Grunde sind Wassertonnen nach der Regenzeit zu entleeren und das Stehenbleiben von Wasser in Regenrinnen zu verhindern. 6. Neutralisieren des Wassers. Wasser von neutraler Reaktion scheint weniger günstige Bedingungen für die Brutentwicklung der Anophelinen zu bieten als alkalisches.12) Vielleicht erklärt sich hiedurch die auffällige Malariafreiheit von Nablus.13) Wenn eine genauere Aufklärung dieses 10) Legues of Nations, Second General Report p. 13. n) H. Home, The Engineer and the Prevention of'Malaria p. 85.!2) Home, a. a. O. p. 124/32. 13) P. A. Burton, zitiert bei Home p. 125.,

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