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Palästina · 1930-10-01 · Heft 10-11 (Oktober 1930) · p. Seite 342

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 10-11 (Oktober 1930)
Article
Palästina vor der Mandatskommission
Date
1930-10-01
Page
Seite 342 (sequence 10)
Language
German
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342 zwar m^ besonderer Schärfe,36) daß die Regierung die Bestimmungen des Mandats über die jüdische Heimstätte nicht ausgeführt habe. Die ihr auferlegte Förderung der Einwanderung hätte z. B. lediglich darin bestanden, daß sie sie beschränkt hätte. Auch diesem Angriff hat Shiels zunächst eine überflüssige und unsachliche Bemerkung entgegenzusetzen: die Mandatkommission habe sich in den vergangenen Jahren stets mit den Antworten der Mandatarmacht über ihre Mitwirkung am Aufbau des Nationalheimes zufrieden gegeben. Zur Sache selbst meint er, daß man den Juden jede Gelegenheit gegeben hätte, ihre Kräfte zu entfalten, diese Kräfte wären sehr erheblich, und die Juden brauchten nichts weiter als die Möglichkeit ihrer Entfaltung.37) Das ist also derselbe Grundsatz, den die Regierung seit einer Reihe von Jahren als ihre Politik zur Förderung des Nationalheimes i verkündet hat: sie sorgt für Ruhe, Ordnung, Rechtssicherheit, unter ihrem Schutze können die Juden ungestört ihre Kräfte entfalten. Shiels fügt der Darstellung dieser Politik diesmal noch die neue Begründung hinzu, daß bei den erheblichen Leistungen-der zionistischen Organisation für die Förderung der Einwanderung eigene Bemühungen der Regierung in dieser Richtung überflüssig gewesen wären, die Juden hätten auch mehr als Gelegenheit zur Arbeit nicht verlangt. Nur in der Bodenfrage hätten sie Forderungen gehabt, die aber die Regierung bisher nicht hätte erfüllen können. Nach den zahlreichen Eingaben der Jewish Agency, in denen stets eine ganze Reihe konkreter Forderungen aufgestellt wurden, ist diese Bemerkung von Shiels einigermaßen überraschend. * Diese Schilderung des Beitrages, den die Regierung zum Aufbau des Nationalheimes leistet, wird diesmal von der Kommission nicht schweigend zur Kenntnis genommen. ^Rappard bezeichnet diese Politik als unzulänglich und nicht dem Mandat entsprechend. Es wäre keine eigene positive Leistung der Regierung, daß sie die Jewish Agency anerkannt, den Juden Freiheit der Arbeit in Palästina gewährt und selbst ein Einwanderungsdepartement eingerichtet hätte. Jede Mandatarmacht würde, auch wenn eine Politik des Nationalheimes nicht vorgeschrieben wäre, einer Organisation dankbar sein, die Mittel für die Verwendung im Mandatgebiet sammle. Es seien aber auch positive Leistungen der Mandatarmacht notwendig. Dieser Forderung schließt sich Orts an, der die Politik der Regierung als passiv bezeichnet, während das 36) Seite 81 f. 37) Seite 82.

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