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Palästina · 1930-10-01 · Heft 10-11 (Oktober 1930) · p. Seite 336

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 10-11 (Oktober 1930)
Article
Palästina vor der Mandatskommission
Date
1930-10-01
Page
Seite 336 (sequence 4)
Language
German
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336 keine befriedigende Erklärung dafür, daß er den jüdischen Zug zur Klagemauer am 15. August zugelassen und nicht wenigstens die Beobachtung des von der Polizei geforderten Verbots, eine Fahne mitzuführen, gesichert hat. Die Demonstranten hatten dieses Verbot ausdrücklich abgelehnt, die Demonstration wurde trotzdem gestattet. Dem Hinweis der Kommission auf die Merkwürdigkeit dieses Verfahrens hat Luke keine andere Antwort entgegenzusetzen, als daß er keine Zeit zu ruhiger Ueberlegung gehabt hätte. Ebenso unverständlich ist, daß dann am folgenden Tage die arabische Gegendemonstration gestattet wurde, was von der Kommission als schwerer Fehler bezeichnet wird.8) Dazu erklärt Luke, daß die Demonstration losgebrochen sei, während er mit dem Mufti über ihre Verhinderung verhandelt habe, und als es einmal soweit gewesen wäre, hätte er Gewalt nicht anwenden wollen. Also eine Kette von Unzulänglichkeiten, die den Vorwurf des Mangels an Entschlossenheit seitens des Franzosen Merlin, des Holländers van Rees und des Belgiers Orts sehr verständlich macht. Diesem Vorwurf hat Luke zu erwidern, daß die Regierung versucht habe, über die schwere Zeit durch moralische Ueberzeugung, Diplomatie und Versöhnlichkeit hinwegzukommen — eine Antwort, die das Versagen der Verwaltung, ihren Mangel an Verständnis für die Lage und die notwendigen Maßnahmen noch deutlicher hervortreten läßt. Der Bericht der Kommission hebt daher auch die falsche Behandlung dieser beiden Demonstrationen ausdrücklich hervor, wobei sie auch die schon im Shaw-Bericht zugestandenen Fehler — ungenügende Organisation des Nachrichtendienstes und weit übertriebene Verringerung der Truppenzahl — erwähnt.9) Dasselbe Versagen der Regierung, ihr Mangel an Verständnis für die Bedeutung von Ereignissen und für die Zulänglichkeit ihrer Maßnahmen, ergibt sich schließlich auch aus ihrer Behandlung des Klagemauerzwistes, der in der Vorgeschichte der Unruhen entscheidende Bedeutung hat. Die Diskussion hierüber leitet Luke mit einer klaren und aufschlußreichen Darstellung der juristischen Situation ein.10) Darnach bestand eine starke Meinungsverschiedenheit zwischen Juden und Mohammedanern über den Inhalt des jüdischen Rechts zur Ausübung von Gottesdienst an der Mauer, Die Regierung fühlte sich — und darin lag für sie die wesentliche vSchwierigkeit — zu einer richterlichen Entscheidung zwischen den 8) van Rees, Palacios, Merlin Seite 24 f., Orts Seite 29. 9) Seite 141. 10) Seite 16.

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