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Palästina · 1930-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1930) · p. Seite 243

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Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1930)
Article
Boden- und Immigrationspolitik im Shaw-Bericht
Date
1930-07-01
Page
Seite 243 (sequence 11)
Language
German
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Aber glücklicherweise ist die wirtschaftliche Auffassung der 243 Kommission in der Wirklichkeit unmöglich. Sie ist, wie gesagt, nichts anderes als der Einbruch juristischen Denkens in die ßezirke der Wirtschaft. In diesen Bezirken gehen indessen Dinge vor, welche die Juristen zwar verstehen sollten, welche sie aber niemals, nicht durch Formeln und Reskripte, nicht einmal .durch Paragraphen und Gesetze nach Belieben umbiegen oder für die Dauer aufhalten können. Eines dieser Dinge ist die in allen in Umwandlung begriffenen Agrarländern zutage tretende Bewegung: von dem ärmlichen und hoffnungsarmen Milieu des kapitalextensiven landwirtschaftlichen Fellachenbetriebs fort. Diese Bewegung zieht gewöhnlich zur Stadt, zunächst für Gelegenheits- und Saisonarbeiten, später für die Dauer. Zuweilen, wenn die heimatliche Wirtschaft stagniert, führt sie zu einer Emigrationswelle nach dem anziehungskräftigen und höher entwickelten Ausland. Diese wirtschaftliche Tendenz ist natürlich, legitim und zwangsläufig. Gesetze, die berufen sind, sie umzuwerfen, führen nür zur Umgehung der Gesetze. Seit es eine Europäisierung orientalischer Wirtschaft in irgend einem Lande gibt, solange gibt es auch ihre Begleiterscheinungen der einsetzenden Wanderung vom flachen Land in die Städte und jauch einer verhältnismäßig großen Emigration, soweit sie nicht von einem rasch einsetzenden Industrialisierungsprozeß und dem ihm folgenden Intensivierungsprozeß der Landwirtschaft aufgefangen wird. Das zweite diesem Dinge ist die Transformation im Bodenbesitz- und Bodenverwertungssystem. Der wirtschaftliche Fortschritt dieser Länder, der soziale Aufstieg ihrer Bevölkerung werden aufgehalten, solange das überkommene, halbfeudale Pachtrecht neben einem ganz kapitalarmen Pächter betrieb, einem verwahrlosten unü ausgesogenen Boden, einem Markt ohne Kaufkraft una einte ehrwürdigen Tradition der Ueberschuldung steht. Es ist aussichtslos, den Knoten dieser Situation mit dem Schwert einer einzelnen administrativen Maßnahme, zum Beispiel der Gründung einer Landwirtschaftsbank, durchhauen zu wollen. Im besten Fall kann ein derartiges Institut einen bescheidenen Teil zu der Lösung dieses Problems beitragen, aber nicht mehr. Eine Bank kann die eingeborene Landwirtschaft doch nur auf Grund des gegebenen Ertragswertes der Betriebe, bis zu einem bestimmten Bruchteil dieses Ertragswertes beleihen. Das Maximum dessen, was eine solche Kreditsumme für die eingeborene Landwirtschaft leisten könnte, ist eine Verbilligung eines Teils der auf ihr ruhen-

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