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Palästina · 1930-06-01 · Heft 6 (Juni 1930) · p. Seite 200

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 6 (Juni 1930)
Article
Über die Wandlungen in der Struktur des Grundbesitzes in Palästina
Date
1930-06-01
Page
Seite 200 (sequence 8)
Language
German
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200 Großgrundbesitzes erblicken. Die beiden Prozesse fallen der Zeit nach zusammen, wodurch gewissermaßen der Eindruck von direkter Ursache und Folge erweckt wird. Dem ist aber nicht so. Wäre es nicht die jüdische Kolonisationsarbeit, so wären es andere Momente gewesen, die zum Übergang der Böden in andere Hände führen mußten. Vielleicht hätten die in Palästina sich bietenden Arbeitsmöglichkeiten statt der Juden andere Elemente angezogen. Ohne die aus dem Auslande zuströmenden .Kräfte wäre die Entwicklung gewiß langsamer vor sich gegangen, und das Stadium, in dem das Land sich heute befindet, in dem die aufstrebende Volkswirtschaft eine andere Ausnutzung der Ländereien als die bisher übliche erfordert, wäre zeitlich später eingetreten. Die Großgrundbesitzer hätten ihre Ländereien selbst unter Kultur genommen und auf dem Teil derselben, der für intensive Kulturen geeignet ist, Pflanzungen verschiedener Art angelegt. Oder die wohlhabenderen Bauern hätten den Großgrundbesitzern die Böden allmählich wenigstens teilweise abgekauft. Im ersteren Falle wäre der Großbetrieb in Erscheinung getreten, indem die Grundbesitzer ihre Güter in fortschrittlicher Weise selbst bewirtschaftet hätten. Dazu mußten ihnen freilich die für die kostspieligen Anlagen notwendigen Kapitalien zur Verfügung stehen. Insofern sie diese nicht selbst besaßen, würden sie das nötige Geld durch den Verkauf eines Teiles ihres Grundbesitzes zu beschaffen suchen. So werden viele solcher Fälle in der Pflanzungszone von Judäa berichtet, wo die Grundbesitzer einen Teil ihres Bodens verkaufen, um mit dem Erlös Wasserinstallationen einzurichten und Pflanzungen anzulegen. Es sei hier nur das Dorf Sarafend-el-Harab als Beispiel angeführt, welches letztens einen Teil seines Areals an die Kolonien Rischon-le-Zion, Ness- Ziona und Beer-Jakob verkauft hat, und wo es bisher keinen einzigen Dunam Pflanzungen gab, haben vier Großgrundbesitzer 1120 Dunam und 32 Fellachen 1036 Dunam, insgesamt also die nicht geringe Fläche von 2156 Dunam angepflanzt. Im zweiten Falle hatte sich der Großgrundbesitz durch die Parzellierung der Ländereien und ihre Verteilung unter mehrere Besitzer, welche sie intensiv bearbeiten würden, in Kleinbesitz umgewandelt. In beiden Fällen aber — ob der Großgrundbesitz beibehalten oder in Kleinbesitz umgewandelt worden wäre — ist der Pächterstand in seiner bisherigen Form jedenfalls zum Untergang verurteilt. Die Pächter hätten auf jeden Fall weichen und die Böden räumen müssen, um einer anderen landwirtschaftlichen Ausnützung den Weg freizumachen. Dieser Lauf des wirtschaftlichen Prozesses konnte nicht aufgehalten werden, es sei denn, daß das Land weiterhin in dem Zustand der Stagnation verbleiben sollte, in dem es sich jahrhundertelang befand. Lediglich beim Rückstand der gesamten Wirtschaft, und besonders der

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