Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1930)
- Article
- Über die Wandlungen in der Struktur des Grundbesitzes in Palästina
- Date
- 1930-06-01
- Page
- Seite 199 (sequence 7)
- Language
- German
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liat, abgezogen werden. Angenommen, daß der Boden mit nur einem halben Pfund pro Dunam in den Grundbüchern der Regierung verzeichnet ist, würde das Werko 2 Müs (= 4 Pfennig) pro Dunam, für die ganze Fläche also 35 Pfund betragen. Die Einnahme des Grundbesitzers beläuft sich demnach auf zirka 1250 Pfund. Bei Kapitalisierung derselben mit 6% würde sich der Wert dieses Grundbesitzes auf etwa 20.900 Pfund oder 1,16 Pfund pro Dunam stellen. Wie gering er ist, sieht man aus der Tatsache, daß der von den Juden gezahlte durch-, schnittliche Preis 3,50 pro Dunam beträgt, das heißt das Dreifache ausmacht. Legt man der Berechnung den Marktpreis zugrunde, so ergibt sich, daß der Grundbesitzer bei der Verpachtung seines Landes die geringfügige Verzinsung von kaum 2% bekommt. Beim Verkauf von Böden auf Kredit an größere jüdische Institutionen, wie zum Beispiel an den Keren Kajemeth, wird der Zinsfuß mit 6% festgelegt, was für palästinensische Verhältnisse noch als sehr gering zu betrachten ist. Aber auch bei dieser Berechnung ist die Verzinsung des Kapitals eine dreifache dessen, was der Besitzer bei Verpachtung erzielt. Bei dem herrschenden System der Bodenbearbeitung mußten die Einnahmen des Grundbesitzers, trotz der ungeheuren Ausbeutung des Fellachen, gering bleiben. Der Pächter seinerseits war in keiner Weise daran interessiert, die Produktivität des ausgesaugten Bodens, auf dem er infolge des häufigen Wechsels normalerweise nicht lange bleiben konnte, zu heben. Ein solcher Zustand konnte sich bei den neuen Verhältnissen nicht mehr lange halten. Deswegen bedeutete auch der Übergang der Böden in andere Hände, die sie in intensive Bearbeitung genommen und zu einer dichteren Besiedlung benutzt haben, den Anfang der Zersplitterung des Großgrundbesitzes. Dies ist keineswegs eine zufällige Erscheinung, sondern eine unumgängliche Folge des wirtschaftlichen Aufstieges des Landes. Mit der Hebung der ökonomischen Lage, mit dem starken Zufluß ausländischen Kapitals, welches Unternehmungen aller Art ins Leben gerufen hat, mit der Vergrößerung der Bevölkerungszahl, insbesondere in den Städten, die eine breite Konsumentenschicht geschaffen hat, mit der Ausdehnung des Ausbaues von für den ausländischen Markt bestimmten Monopolprodukten, mußten die bis dahin brachliegenden Böden unter Kultur genommen werden, und andere, die bisher nur sehr extensiv ausgenutzt wurden, nunmehr eine intensive Bearbeitung erfahren. Dieser Prozeß wäre unter allen Umständen eingetreten, vorausgesetzt, daß das Land eine gewisse Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung erreichte. In dem Umstand, daß die Juden in größerer Anzahl nach Palästina einwanderten und für ihr Aufbauwerk Ländereien brauchten, kann man nicht die alleinige Ursache des Schwindens des arabischen