Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 4-5 (April 1930)
- Article
- Politik. Von Dr. Ernst Simon, Jerusalem.
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 161 (sequence 5)
- Language
- German
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und zwar zugunsten des „Brith Trumpeldor". Dies läßt befürchten, daß sie die Zerschlagung der einheitlichen Organisation um späterer Lohnsenkungen willen wünschen, die im Augenblick allerdings noch nicht im Vordergrund gestanden haben. Noch von einer anderen Seite her droht dem jüdischen Jischuw eine ständig wachsende, insbesondere auch ideologische Gefahr: von den jüdischen Kommunisten. Es handelt sich bei ihnen keineswegs, wie man gerne glauben machen möchte, in der Mehrzahl um „Sendlinge Moskaus" oder dessen „Söldner", sondern wohl beinahe ausschließlich um ehemalige Zionisten, um Chaluzim, die aus sozialen oder nationalen Gründen an ihrem Ideal irre geworden sind und sich einem neuen Glauben zugewandt haben, für den sie oft mit höchster, ja bewunderungswürdiger Aufopferung kämpfen und dulden. Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusehen, daß diese Gefahr, die schon heute in die Schulen einzudringen beginnt, eines der schwierigsten Probleme für die nächste palästinensische Generation sein wird. Zu ihrer Bekämpfung werden die Mittel des Terrors, die die englische Polizei und Gefängnisverwallung meist unter stillschweigender Duldung der jüdischen Öffentlichkeit, mit rühmlicher Ausnahme des „Davar", anwendet, sehr wenig helfen: Politische Märtyrer haben noch stets einer Sache mehr genützt als geschadet. Eine vor kurzem verstorbene 18jährige jüdische Kommunistin, die einem Leiden erlegen ist, das sie sich im Hungerstreik während ihrer Gefängniszeit zugezogen hat, ist schnell zu einer solchen Märtyrerin geworden, besonders da sich bei ihrem Begräbnis Massenverhaftungen, Schlägereien seitens der Polizei usw. abgespielt haben. Das Fehlen jeder parlamentarischen oder sonstigen Kontrolle, die in zivilisierten Staaten dem Einschreiten der Polizei- und Gefängnisorgane gewisse prophylaktische und nachträgliche Grenzen setzt, macht sich bei solchen Fällen bitter bemerkbar, und zeigt, wieder von einer ganz anderen Seite her, die Unmöglichkeit einer zionistischen Konzeption, die auf die Dauer nur mit einem absolutistischen Militärregime zu verwirklichen ist. Diese letzten Bemerkungen wollen sich jedoch nur gegen die Art und Weise und die Unkontrollierkeit wenden, die das Vorgehen der Polizei in diesen und ähnlichen Fällen charakterisieren, nicht aber dagegen, daß ein politisches Begräbnis, das vielleicht geplant war, verhindert wurde. Dazu lag an und für sich ein besonderer Anlaß vor, und zwar im Zeitpunkt: Der Tod des jungen Mädchens fiel in die „Nebi Musa"- Woche. Dieses Fest der mohammedanischen Araber findet bekanntlich immer um die Pessachzeit herum statt und ist ausdrücklich aus politischen Motiven entstanden: Es will den jüdischen und christlichen Pilgern den Anspruch auf Jerusalem durch eine Art arabisches „Ostern" bestreiten, das nun gleichfalls zahlreiche Pilger aus der Umgebung Jerusalems (Hebron!) in die Hauptstadt führt. Diesmal hatte sich die englische Polizei und Heeresverwaltung besonders gerüstet: Die traditionellen Schwerttänze durften nicht auf den Straßen stattfinden, die Zahl der Schwertträger wurde beschränkt, die Prozession vollzog sich unter stärkster militärischer Bewachung, zu der auch Panzerwagen und Maschinengewehre gehörten, und bestimmte Hauptverkehrspunkte Jerusalems waren für den Durchgang gesperrt. So ist denn das Fest auch ruhig verlaufen. Aber es hinterläßt ein schmerzliches Erinnerungsbild und beunruhigende Gedanken. Auf die Dauer ist dieser Zustand nicht haltbar, er charakterisiert sich selbst als provisorisch. Nur ein jüdisch-arabisches Palästina, das der kommunistischen und arabisch-nationalistischen Propaganda nicht mehr allzuviel Agitationsstoff bietet, kann diesen teilweisen verbündeten Gefahren begegnen. Andernfalls aber wird das traurige Symbol bestehen bleiben, daß jenes Fest des „Propheten Mose" — „Nebi Musa" — daß den Mohammedanern Palästinas die Erinnerung an den jüdischen Gesetzgeber