Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 4-5 (April 1930)
- Article
- Der Einfluss der jüdischen Aufbauarbeit auf die wirtschaftliche Entwicklung Palästinas und seiner Bewohner
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 127 (sequence 15)
- Language
- German
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Auch diese Fellachen-Gruppe ist also, wie die oben erwähnte, aus Gründen, welche die Juden nicht verschuldet haben und welche sie selbst bedauern, noch nicht in die Nutznießung des jüdischen Goldregens gelangt. Bei der ersteren Gruppe ist eine solche Nutznießung überhaupt noch nicht möglich gewesen, bei der zweiten ist sie in unrechte Kanäle geleitet worden. Beides sind Fakten, die von Jahr zu Jahr an Umfang und Bedeutung geringer werden. Die nicht begünstigten Klassen. Mißstimmung muß ferner in jenen Kreisen herrschen, die auf der Unwissenheit, Armut und Ohnmacht der Fellachen lukrative Geschäfte aufgebaut haben, die ihnen dadurch sukzessive untergraben werden, daß die Fellachen, als Folge der Einwanderung, wirtschaftlich stärker, unabhängiger und überdies aufgeklärter werden. Hierzu gehören insbesondere folgende Kategorien: a) der arabische Arbeitgeber, vor allem der Effendi, der die billige Arbeitskraft der Fellachen exploitierte, und der sich jetzt, dank vor allem der jüdischen Arbeiterbewegung, von einer steigenden Lohnbewegung und von Sozialgesetzen (Unfallgesetzgebung, Einschränkung der Frauen- und Kinderarbeit usw.) bedroht sieht, b) der Effendi, welcher seinen Boden verpachtet und den Pächter exploitieren konnte, da dieser verschuldet und in finanzieller Abhängigkeit von ihm war. Sobald dieser Pächter durch die Nähe jüdischer Siedlungen zu Geld kommt, wird der Exploitierung eine Grenze gesetzt. c) der Geldverleiher überhaupt, der die systematische Verschuldung des Fellachen mit Wucherzinsen bis zu seiner Vertreibung vom Boden als sehr einträgliches Geschäft zu betreiben gewohnt war, d) der arabische Bodenspekulant und Vermittler, meist Angehöriger der Effendiklasse, dessen Vermittlungsgeschäft dadurch bedroht wird, daß die Fellachen im steigenden Maße selbst Anspruch erheben auf die hohen Bodenpreise, welche die Juden zahlen, und sich weigern, ihre Musha-Ansprüche auch weiterhin zu Spottpreisen an jene Spekulanten abzutreten. Es ist z. B. bekannt, daß solche Effendis große Komplexe an die Juden „blanko"4 verkauft haben, das heißt, ohne sie zu besitzen. Sie müssen sich, nach erfolgtem Verkauf, mit der Ware eindecken. Das bedeutet die Ablösung von Hunderten von Einzelansprüchen bei jedem Komplex. Dies stößt aus erwähnten Gründen in der letzten Zeit auf Schwierigkeiten. Unruhen sowie eine Agitationsbewegung, die sich gegen den Verkauf von Boden an die Juden richtet, sind sehr geeignet, diesen