Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 3 (März 1930)
- Article
- Jewish Agency. Von Dr. Robert Weltsch, Berlin.
- Date
- 1930-03-01
- Page
- Seite 94 (sequence 3)
- Language
- German
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sehen Lager eine heftige Diskussion und große Nervosität hervorgerufen. Insbesondere schlug die nationalistische Erregung hohe Wellen und versuchte, jede Stimme zu unterdrücken, die sich zugunsten eines rechtzeitigen Ausgleiches mit den Arabern aussprach. Sofern es sich hierbei nur um programmatische Diskussionen handelte, ist an dieser Stelle nicht davon zu sprechen. Es entstand jedoch im Verlauf dieser Meinungskämpfe auch die Frage, in welcher Weise und von wem politische Verhandlungen geführt werden dürfen. Die bekannten Besprechungen von Dr. M a g n e s mit dem englischen Orientschriftsteller Philby wurden als Übergriff einer Einzelperson bezeichnet, die ohne Vollmacht Verhandlungen geführt habe. Dr. Magnes hat wiederholt öffentlich erklärt, daß diese Besprechungen von ihm als Privatperson und nur im eigenen Namen geführt wurden, trotzdem entstand durch den Bericht, den er an den Vorsitzenden des Administrative Committee der Jewish Agency Felix Warburg erstattet hat, ein unerwünschter Eindruck. Aus diesem Anlaß wurde mit großer Übereinstimmung festgestellt, daß namens der Juden lediglich der Präsident der Jewish Agency oder die von den bevollmächtigten Personen zur Führung politischer Verhandlungen und Abgabe von Erklärungen berechtigt ist. Die organisatorische Konsolidierung der in Zürich geschaffenen neuen Körperschaft läßt bisher noch viel zu wünschen übrig. Durch die politischen Vorgänge konnte niemand sich dem Ausbau der Agency widmen, außerdem bedeutete der Tod von Louis Marshall einen schwer zu verwindenden Verlust. In einzelnen Ländern hat sich das Zusammenwirken von Zionisten und Nichtzionisten ganz annehmbar entwickelt, z. B. in England, wo ein gemeinsames Komitee begründet wurde, oder auch in Deutschland, wo die Annäherung der beiden Gruppen innerhalb der gemeinsamen Arbeitssphäre gut fortschreitet. Am schwierigsten aber ist die Lage in Amerika, wo der Abgrund zwischen der nichtzionistischen und der zionistischen Gruppe schon atis sozialen Gründen viel schwerer zu überbrücken ist als in anderen Ländern. Und da die amerikanische nichtzionistische Gruppe bei weitem der wichtigste Teil der nichtzionistischen Agency-Hälfte ist, wirkte dieser unbefriedigende Zustand sich auch in der Gesamt-Agency aus. Der Präsident des Administrative Committee Felix Warburg interpretiert die Züricher Verfassung in dem Sinne, daß der Präsident des Administrative Committee — freilich zusammen mit dem Präsidenten der Agency — die eigentlich führende und bestimmende Macht ist, der gegenüber die Exekutive lediglich ausführende Funktionen hat. Nun bestimmt zwar das Statut, daß das Administrative Committee die Richtlinien der Politik festsetzt, aber von zionistischer Seite wurde dies stets nur in demselben Sinne verstanden, wie es der zionistischen Praxis bezüglich des Aktionskomitees entspricht, nämlich so, daß das Aktionskomitee in seinen periodisch stattfindenden Sitzungen richtunggebende Beschlüsse faßt, nicht aber so, daß auch in der Zwischenzeit, wenn das Aktionskomitee nicht versammelt ist, das Präsidium des Aktionskomitees gewissermaßen die bestimmenden Funktionen des Aktionskomitees auszuüben berechtigt ist. Diese letztere Auffassung aber besteht offenbar bei Herrn Warburg. So kam es, daß er jeweils das Recht in Anspruch nahm, Direktiven zu geben und Verfügungen zu treffen, während die Exekutive, gemäß der zionistischen Praxis, überzeugt war, daß es ihre Aufgabe ist, die Führung der Geschäfte auf allen Gebieten auszuüben, vorbehaltlich der Rechenschaft, die sie dem Kongreß, bezw. dem Council und dem Administrative Committee abzulegen hat, wenn eine dieser Körperschaften zusammentritt. Es ist begreiflich, daß aus diesen organisatorischen Meinungsverschiedenheiten ernste Reibungen sich ergeben mußten. Der Gegensatz wurde noch verschärft durch die Tatsache, daß auch die Gegenstände, über die die Meinungen