Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1930)
- Article
- Die Arbeitsbedingungen der jüdischen städtischen Arbeiter Palästinas
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 18)
- Language
- German
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Arbeiterorganisation selbst. Denn jede soziale Eroberung der organisierten Arbeiterschaft wird durch die ungehemmte Konkurrenz unorganisierter Arbeiter naturgemäß dauernd bedroht, falls nicht die Sozialgesetzgebung die durch die organisierte Arbeiterschaft erreichten Errungenschaften, so wie die Organisation nennenswerte Massen umfaßt, was in Palästina der Fall ist*), sanktioniert und stabilisiert. Eine fortschrittliche Sozialgesetzgebung käme ja in Wirklichkeit nicht nur einem Teil, sondern der Gesamtarbeiterschaft und, wie heute nicht mehr zu bestreiten ist, auch der Gesamtwirtschaft" des Landes zugute. So beschritt die jüdische organisierte Arbeiterschaft Palästinas, in Erkenntnis der guten Sache, die sie vertrat, kraftvoll den Weg des Kampfes zur Erreichung einer modernen Sozialgesetzgebung im Lande, und unterstützt von der organisierten Weltarbeiterschaft, in erster Reihe von der britischen Labour Party und den britischen Gewerkschaften, vom „Internationalen Gewerkschaftsbund" und vom „Internationalen Arbeitsamt" in Genf, gelang es ihr, den Zauberkreis zu durchbrechen und auch in diesem Mandatslande die Anfänge einer zwar unvollkommenen und unzureichenden Arbeiterschutzgesetzgebung zu schaffen. Bereits im Jahre 1923 nahm die zweite Generalkonferenz der „Allgemeinen Organisation der jüdischen Arbeiter Palästinas" folgenden Beschluß an: „Die Konferenz bestätigt die Beschlüsse der Arbeiterschutzkommission über die Notwendigkeit der Schaffung einer Arbeiterschutzgesetzgebung im Lande, in erster Reihe bei Arbeits-. Unfällen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der erwachsenen Arbeiter sowie speziell der Kinderarbeit, und beauftragt die Exekutive, alle Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Zieles zu ergreifen." Auf Grund dieser Beschlüsse arbeitete die Exekutive die folgenden Vorschläge aus, die nur die allerdringendsten Notwendigkeiten berücksichtigten und die im Jahre 1924 der Regierung überreicht wurden: ' 1. Vorschlag eines Unfallversicherungsgesetzes; 2. Vorschlag eines Kinder- und Frauenschutzgesetzes; 3. Vorschlag eines Gesetzes über den Achtstundentag in der Industrie. Ein Vorschlag einer obligatorischen Krankenversicherung wurde damals nicht eingereicht, da die jüdische Arbeiterschaft sich in ihrer seit 1913 bestehenden Krankenkasse ein Instrument der Selbsthilfe geschaffen hatte, während der unfallbeschädigte Arbeiter ohne jede Unterstützung verblieb, obwohl die Zahl der Arbeitsunfälle sehr groß war und ist (die Gründe liegen zum Teil darin, daß die Arbeitereinwanderer selbst oft erst im Lande als Erwachsene ihr Gewerbe erlernen, daß der technische Arbeiterschutz oft erst im Anfang seiner Entwicklung ist usw.). Die sicherlich unvollkommene Statistik der Allgemeinen Arbeiterorganisation zeigt, daß in vier Monaten des Jahres 1925 61 schwere Unfälle, von ihnen 18 tödliche, vorkamen; in Tel-Aviv allein betrug die Zahl der Unfälle im Jahre 1925 130, von ihnen 10 tödliche; das heißt, an jedem zweiten Tag ereignete sich ein Unfall; 1926 kamen 77 Unfälle vor, davon 11 tödliche, und so auch in den folgenden Jahren. Es ist aber zu beachten, daß diese Statistik nur die schwereren Unfälle berücksichtigt. Erst drei Jahre nach Überreichung dieser Vorschläge, Anfang 1927, veröffentlichte die Regierung ihr erstes Schutzgesetz, ein Unfallhaftpflichtgesetz. Allein in diesem Gesetz berücksichtigte die Regierung nur in geringem Maße die Vorschläge der Arbeiterschaft, die auf gründlicher Kenntnis der Sachlage begründet waren; sie be'-*. *) Zuverlässige Schätzungen zeigen, daß die Zahl der arabischen, in ständiger Lohn arbeit beschäftigten Arbeiter in den Städten 12.000 nicht übersteigt.