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Palästina · 1930-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1930) · p. Seite 34

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Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1930)
Article
Die Arbeitsbedingungen der jüdischen städtischen Arbeiter Palästinas
Date
1930-01-01
Page
Seite 34 (sequence 17)
Language
German
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Die großen internationalen Änderungen in der Sozialgesetzgebung und in den Arbeitsbedingungen nach dem Waffenstillstand 1918, die Gründung des „Internationalen Arbeitsamtes", die Ergebnisse der Washingtoner Arbeiterschutzkonferenz, Hie neben anderen sozialen Konventionen zur internationalen Begrenzung des Arbeitstages auf acht Stunden wenigstens ini Prinzip führte, der große soziale Fortschritt in den meisten Ländern Europas einerseits, anderseits die Änderungen der politischen Verwaltung in Palästina (Übergabe des Mandats an England durch den Völkerbund unter der Bedingung der Errichtung der jüdisch-nationalen Heimstätte in Palästina), die Öffnung der Tore Palästinas vor großen Massen von Einwanderern, speziell Arbeitereinwanderern; die Schaffung hundert er und tausender neuer Siedlungspunkte in Dorf und Stadt, Aufbau der Anfänge einer modernen Industrie und einer modernen organisierten Arbeiterbewegung im Lande, deren Mitgliederzahl innerhalb zehn Jahren von 3500 auf 26.000 stieg, die ein verzweigtes Netz von Gewerkschaften, Arbeiterräten, Siedlungen, Kooperativen, sozialen und kulturellen Institutionen usw. im Lande errichtete sowie Anfänge gemeinsamer Organisierung mit den arabischen Arbeiterii schuf — all dies zusammen mit der Tatsache, daß selbst in wirtschaftlich zurückgebliebenen Ländern im vordem Orient, wie der Türkei und Ägypten, Anfänge einer Arbeiterschutzgesetzgebung geschaffen wurden, veranlaßte die jüdische Arbeiterschaft in Palästina, sofort nach ihrem Zusammenschluß in einer geeigneten Organisation, den Kampf gegen die bestehenden Zustände in der Arbeiterschutzgesetzgebung : aufzunehmen. Von vornherein war es sicher, daß dieser Kampf sich sehr schwierig gestalten würde. Der unleugbare sehr große kulturelle, soziale und organisatorische Unterschied, der zwischen jüdischen und arabischen Arbeitern im Lande besteht, die Schwierigkeit, eine gemeinsame Linie der Arbeiterschutzgesetzgebung für beide Teile zu finden usw., erschweren zweifellos die schnelle Verwirklichung einer modernen Sozialgesetzgebung im Lande; allein die Regierung vernachlässigte darüber hinaus die ihr gegebene Möglichkeit, eine Erhöhung des Lebensniveaus der arbeitenden Bevölkerung im Lande überhaupt, ohne Unterschied der Rasse und volksmäßigen Zugehörigkeit, anzustreben. Das Arbeitssystem in den Regierungsarbeiten selbst steht durch die Art der Übertragung von Arbeiten im Wettbewerb an den billigsten Unternehmer im Lande überhaupt (auch diese „Billigkeit" kann angezweifelt werden, denn es ist nicht erwiesen, daß eine scheinbare Billigkeit nicht durch die Schlechtigkeit der ausgeführten Arbeit überkompensiert wird) an der Spitze der Ausbeuturigsskala im Landeohne Berücksichtigung der Tatsache, daß diese Billigkeit erzielt wird durch unbegrenzte Ausdehnung der Arbeitszeit, der Einführung der 7-Tage-Arbeitswoche, eines unter dem Existenzminimum liegenden Arbeitslohnes, der Verwendung von Frauen- und Kinderarbeit ohne Grenzen; die Löhne in den Regierungsarbeiten liegen zuweilen noch unter dem Existenzminimum selbst des unorganisierten arabischen Feilachen,' eine Tatsache, die bereits hie und da sogar zu Streiks dieser an Streiks und ähnliche soziale Erscheinungen nicht gewöhnten Kategorien von Arbeitenden geführt hat, z. B. beim Bau des Rockefeller-Museums in Jerusalem. Wenn dies das herrschende System bei der Regierung ist, so ist es kein Wunder, wenn die privaten Arbeitgeber nach Möglichkeit danach streben, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern, wobei sie sich auf die Regierung berufen können. Und anderseits ist es klar, daß eine Regierung, die in ihren eigenen Arbeiten, nach ihrer eigenen Erklärung, nur die „Billigkeit'' im Auge hat, sich nicht überanstrengen wird, um durch soziale Gesetzgebung das Niveau der Arbeit im Lande zu heben. Diese Haltung ist nicht nur für Leben und Gesundheit des Einzelarbeiters von verhängnisvoller Wirkung, sondern gefährdet naturgemäß auch die Existenz der

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