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Palästina · 1930-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1930) · p. Seite 33

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1930)
Article
Die Arbeitsbedingungen der jüdischen städtischen Arbeiter Palästinas
Date
1930-01-01
Page
Seite 33 (sequence 16)
Language
German
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Die Mehrzahl der Böden wurde vom „.Jüdischen Nationalfonds" erworben und an die Siedler auf 49 Jahre mit Erbrecht verpachtet. Allein diese konstruktiven Versuche zur Lösung der Wohnungsfrage befinden sich noch im Anfangsstadium, sind aber von äußerster Wichtigkeit, da sie aussichtsreiche Möglichkeiten zur ökonomischen Basierung der Arbeiter darstellen. IV. Städtische Arbeiterschaft und Arbeiterschutz. Die vorstehende Skizze der Lage der städtischen Arbeiterschaft Palästinas hat mit voller Klarheit gezeigt, daß es ihrem unbeugsamen Willen und ihrer außergewöhnlich starken Organisation, trotz vieler Hindernisse (Unorganisierte, auf niedrigerer Kulturstufe stehende Arbeit als ständige Konkurrentin, drückende Arbeitslosigkeit während zweier Jahre usw.), gelungen war, in vielfacher Hinsicht die Arbeitsbedingungen im Lande zu verbessern (Achtstundentag, Aufrechterhaltung einer starken, ungeschwäch tesi Organisation usw.), dazu kommen verschiedene soziale Eroberungen, die in dieser statistischen Skizze nicht erwähnt werden konnten: Beteiligung der meisten Arbeitgeber an der Krankenkasse der Arbeiterorganisation trotz Fehlens gesetzlicher Verpflichtung; Abschluß von Tarifverträgen mit vielen Arbeitgebern, in denen die Gewerkschaft der Arbeiterschaft offiziell anerkannt wird, usw.; allein es ist zu beachten, daß alle diese Eroberungen, ohne daß Regierungshilfe und gesetzlicher Schutz der Arbeiterschaft zur Seite stand, nur mit unerhörten Anstrengungen und Kämpfen erkauft werden konnten, und daß, was noch wichtiger ist, eine Reihe grundlegender Eroberungen der Arbeiterschaft nicht oder nur schwer behauptet werden können, wenn nicht von Seiten der Regierung, wie billig, eine Haltung eingenommen wird, die das Bestreben zeigt, die Arbeitsbedingungen der gesamten Arbeitschaft langsam, aber zielsicher denen der organisierten Arbeiter mittels gesetzlicher Sanktionierung anzugleichen, vor allem auch durch Festlegung der Arbeitsbedingungen in diesem Sinne m den Arbeiten der Regierung selber. So gewinnt die Frage der Ausgestaltung des gesetzlichen Arbeiterschutzes eine entscheidende Bedeutung, zumal es den Anschein hat, daß auf vielen Gebieten die organisierte Arbeiterschaft an der Grenze dessen angelangt ist, was sie aus eigenen Kräften erreichen kann, und daß die Forderung der Stunde ist, das bereits Erreichte zu sanktionieren und gesetzlich festzulegen. Wir aehen in dieser Skizze von den Fragen der Änderung des bestehenden Streik- und Vereinsrechtes sowie den Fragen der Anerkennung der Arbeiterorganisation ab und behandeln nur den gesetzlichen Arbeitsschutz. Die folgende kurze Skizze zeigt die Entwicklung des gesetzlichen Arbeiterschutzes im Mandatslande Palästina in den letzten Jahren. Bereits in den ersten Jahren nach der Übergabe des Mandats an England und der Errichtung der „Allgemeinen Organisation der jüdischen Arbeiter Palästinas" machte sieh das Bedürfnis nach Ausbau der Sozialgesetzgebung im Lande dringend bemerkbar. Vor dem Kriege bestanden im Lande, wenn wir einige Paragraphen der „Medjille", des türkischen Gesetzbuches, die dem Einzelarbeiter einen gewissen unzureichenden Schutz angedeihen ließen, sowie zwei Gesetze über Verbot ungesetzlicher Ansammlung sowie zur Regelung des Vereinsrechtes ausnehmen, keinerlei allgemeine soziale Gesetze zum Schutze der Arbeiterschaft, besonders dann, wenn sie auf diesen Schutz angewiesen ist: im Fall von Krankheit, Invalidität und Alter, bei Unfällen usw., oder die diejenigen Teile der Arbeiterschaft schützen, die dieses Schutzes in erster Reihe bedürfen (Frauen und Kinder); keine Gesetze, die die Arbeitszeit irgendwie oder für irgendwen begrenzen, die einen Miniraallohn für besonders ausgebeutete Arbeiter stabilisieren, usw.

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