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Palästina · 1930-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1930) · p. Seite 4

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Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1930)
Article
Die Bedeutung der Bodenreserve
Date
1930-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Der Keren Kajemeth besaß in der Umgebung der Kolonien ebenso wenig Boden wie in der Nähe der Städte. Er ist nicht rechtzeitig, als die Ländereien noch zu niedrigen Preisen zu haben waren, an die Bildung von Reserven herangegangen. Die Folge war, daß es nicht nur an Boden für die endgültige Kolonisierung der Arbeiter fehlte, die naturgemäß größere Flächen beansprucht; es waren auch nicht einmal die minimalsten Parzellen vorhanden, welche für die Errichtung von Wohnhäusern für Arbeiterfamilien oder für die Gründung von kleinen Hilfswirtschaften für Arbeitergruppen ausgereicht hätten. Es ist noch wenig bekannt, in welch unerträglichen Verhältnissen die landwirtschaftlichen Arbeiter in den älteren Siedlungen hausen. Es waren in den Kolonien Wohnungen für die hinzukommenden Elemente in ausreichendem Maße nicht vorhanden und der starke Zuzug führte zu einer empfindlichen Überfüllung. Besonders schwierig gestaltete sich dabei die Lage der Arbeiter; mangels besserer Unterkunft (nur ein kleiner Teil konnte in den Kolonistenhäusern untergebracht werden) mußten sie sich mit jeder Behausung, die sich ihnen bot, zufriedengeben; meistens wohnen sie in Baracken oder Zelten. Die Überfüllung ist für ländliche Verhältnisse geradezu ungeheuer: drei, vier, häufig sogar fünf und sechs Personen wohnen zusammen in einem Zimmer. Derartige Zahlen gelten sogar für städtische Verhältnisse als übermäßig hoch. In Tel-Aviv war zur Zeit der Hochkonjunktur des Jahres 1925, als die Spekulation mit Grundstücken und Häusern ihren Höhepunkt erreicht hatte, die durchschnittliche Belegung pro Zimmer zwei, drei Personen. Zwar ist diese Belegung an sich bereits übertrieben. Sie gleicht der Wohnung süb er füllung einer Stadt wie Neapel, deren Wohnverhältnisse zu den schlechtesten in Italien gehören. Dabei ist die Wohndichtigkeit in den italienischen Städten bekanntlich außerordentlich groß. Als zulässige Grenze der Wohnungsüberfüllung werden gewöhnlich zwei Bewohner auf einen Wohnraum angenommen; ist diese Grenze überschritten, so ist die Wohnung als „übervölkert" anzusehen. In den Großstädten Europas ist die durchschnittliche Belegungsstärke der Wohnungen eine viel geringere als die Tel-Avivs. So schwankt in Deutschland die durchschnittliche Belegung pro Zimmer (laut Zählung vom Jahre 1925) je nach der Stadt von 0.81 bis 1.29 Personen. (In Berlin entfielen auf einen Wohnraum 1.01 Personen.) In Großbritannien ist — sogar in den Großstädten — die Zahl der übervölkerten Wohnungen gering. So wohnten im Jahre 1921 in solchen Wohnungen 9*6% der Bevölkerung von England und Wales*). *) Wl. Woytinsky, Die "Welt in Zahlen. Siebentes Buch: Staatliches und kulturelles Leben. Berlin 1928. Rudolf Mosse Buchverlag. SS. 177, 180, 181.

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