Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1929)
- Article
- Die Arbeiter-Krankenkasse (Kupath Cholim) in Palästina
- Date
- 1929-10-01
- Page
- Seite 38 (sequence 8)
- Language
- German
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weiter bezieht, bekommt ebenfalls kein Krankengeld, da es aus seiner Krankheit nicht profitieren muß. Die Familienangehörigen bekamen anderseits weitgehende Hilfe. Ist es denn denkbar, daß der jüdische Arbeiter nur für sich und nicht auch für sein Kind sorgt? Freilich, im Laufe der Entwicklung ist vieles anders geworden. Der Chawer im Moschaw hat andere Lebensbedingungen. Der städtische Arbeiter ist einer Krankenkasse gegenüber noch anders eingestellt. Vieles mußte geändert werden. Die K. Ch. mußte sich derartigen verschiedenen Forderungen ihrer Mitglieder anpassen, aber in ihren Grundprinzipien sind die alten Methoden geblieben, und diese geben noch heute der K. Ch. ihr eigenartiges Gepräge. Die Leitung stand immer unter dem Einfluß ihrer Mitglieder und die K. Ch. ist eine demokratisches Institut par excellence. So kam es, daß auch zu einer sehr frühen Zeit Ambulatorien errichtet und Spitäler und Erholungsheime gebaut wurden, und ein großer Teil des Krankengeldes in Form von Naturalleistung dargeboten wird. Das System der Naturalleistung an Stelle von Geldleistung wird in der K. Ch. immer mehr ausgebaut. Wir geben dem Patienten nicht Geld, daß er sich damit Arzt, Medikamente und Erholung kauft, sondern wir geben ihm Arzt, Medikamente und Erholung in natura in der bestmöglichen Form. Und wir sind dessen sicher, daß der Arzt, den wir ihm geben, das Medikament, das wir ihm verabfolgen, und die Erholung, die wir ihm in unserem eigenen Erholungsheim ermöglichen, viel besser, echter und billiger sind, als er es sich anderwärts verschaffen könnte. Das ist auch der Grund, warum wir nicht das System der freien Ärztewahl annehmen können, und an dem System der geschlossenen Ambulatorien festhalten. Wir geben unseren Kranken nicht nur den Arzt, sondern einen bestimmten Arzt, den wir nach vielen und langen Überlegungen und nach einer Probezeit in der K. Ch. anstellen. Wir halten uns für viel kompetenter, den entsprechenden Arzt für den Kranken zu wählen, als den Patienten selbst. Wer die Psychologie der Kranken, noch dazu des jüdischen Kranken, kennt, wird uns recht geben. Natürlich haben die Mitglieder als Kollektivum weitestgehenden Einfluß auf die Wahl des Arztes und der Krankenschwester, aber diese Wahl, dem einzelnen Mitgliede zurzeit der Krankheit selbst zu überlassen, können wir nicht, gerade im Interesse des Kranken. Die Durchführung eines solchen Prinzips ist nicht leicht, insbesondere unter den Verhältnissen Palästinas, bei ungemein beschränkten Mitteln, und dieses System erfordert eine starke Verantwortung. Wie leicht ist es, dem Kranken Geld auf die Hand zu geben, daß er alle übrige auf eigene Verantwortung macht, und wie schwer ist es, ihn an einen bestimmten Arzt zu weisen und von ihm Disziplin und Unterordnung zu verlangen. LTnd wenn es einmal doch nicht der richtige Arzt ist? Der freigewählte Arzt kann zehnmal irren, unser Arzt darf es nicht einmal tun. Und wie oft und wie leicht irrt man in der Medizin! Er ist begreiflich, daß wir unter diesen Umständen an der Ärzteschaft der K. Ch. eifrigst interessiert sind. Im Laufe der Jahre gruppierte sich um die K. Ch. ein Stab von Ärzten, die an der Entwicklung der K. Ch. ein lebhaftes Interesse haben, die sich mit allen Problemen der K. Ch. beschäftigen und zuweilen in Stunden der Not dem Institut auch beizuspringen verstehen. Nebenbei sei bemerkt, daß fast die gesamte Ärzteschaft und alle Krankenschwestern der K. Ch. Mitglieder der Histadruth haowdim, der Arbeiterorganisation, sind. Weiters bestehen nicht nur Betriebsräte jeder Fachgruppe (Ärzte, Schwestern und Beamte), die die professionellen Interessen der betreffenden Gruppe vertreten, sondern es besteht auch bei der Zentrale der K. Ch. ein medizinischer Beirat, zu dem die Generalversammlung der Ärzte der K. Ch. Vertreter entsendet. So begegnen sich an der Zentrale der K. Ch. die Ex-