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Palästina · 1929-10-01 · Heft 10-11 (Oktober 1929) · p. Seite 37

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Journal
Palästina
Volume
12 (1929)
Issue
Heft 10-11 (Oktober 1929)
Article
Die Arbeiter-Krankenkasse (Kupath Cholim) in Palästina
Date
1929-10-01
Page
Seite 37 (sequence 7)
Language
German
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gewöhnlich höchstens 400 bis 600 Seelen besorgen kann, der Mangel an sozialen Gesetzen im Lande und zuletzt die Tatsache, daß unsere Krankenkasse eine freiwillige ist — all diese Momente erschweren die Arbeit der K. Gh. derart und stellen solche gewaltige Forderungen an sie, daß die zionistische Organisation als Kolonisator, der zugleich Aufgaben zu erfüllen hat, die sonst eine Regierung zu leisten hätte, diese erforderliche Mehrleistung der Krankenkasse zu decken hat. Durch die Einführung der Zwangsversicherung, mit Ausbau der sozialen Gesetze und Einführung der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung, Verbesserung der Lebens¬ und Wohnungsbedingungen des Arbeiters, Vergrößerung der Siedlungen und Annäherung derselben aneinander, Verbesserung der hygienischen Zustände im Lande usw., wird die zionistische Organisation auch ihren Teil am Budget der K. Ch. trotz Wachsens der Zahl der Mitglieder der K. Ch. anfangs konstant halten und späterhin bis auf ein Minimum reduzieren können. III. Wir wollen uns nun den eigentlichen Problemen und dem inneren Aufbau der K. Ch. zuwenden und uns mit den Wegen und Zielen derselben beschäftigen. Der Kernpunkt aller Fragen — außer den finanziellen — ist die Frage des Ausbaues der medizinischen Hilfe in einer solchen Weise, daß sie das Kassenmitglied voll und ganz befriedigt. Wir gehen hier sozusagen den umgekehrten Weg, den die übrigen Krankenkassen gegangen sind. Während den übrigen Krankenkassen bei ihrer Gründung meist die Entschädigung für den Entfall des Arbeitslohnes während der Krankheit ihrer Mitglieder vorgeschwebt hat und die medizinische Hilfe, die den Mitgliedern in eigenen Betrieben gegeben wurde, gleichsam zum Zwecke des ersteren diente, zwecks Kontrolle des Krankenkassenmitgliedes und Verbilligung der medizinischen Hilfe, ist bei uns die Verabreichung der medizinischen Hilfe Selbstzweck und dem anderen Zweig der Hilfe, der Krankengeldauszahlung, mindestens gleichberechtigt. Der vollständige Mangel an medizinischer Hilfe im Lande zur ersten Zeit der Gründung der K. Ch., die stark ausgeprägte Sehnsucht des jüdischen Arbeiters nach schneller Gesundung einerseits, die kritische Einstellung des jüdischen Patienten zum Arzt und zum Medizinieren anderseits, haben dazu geführt, daß die K. Ch. in ihren Anfängen vorwiegend für die medizinische Hilfe zu sorgen hatte, während die Verabreichung von Krankengeldern stark vernachlässigt wurde. Dazu kommt die in der Geschichte der Krankenkassen einzig dastehende Tatsache, daß die K. Ch. sowie überhaupt die Arbeiterorganisation in Palästina zuerst von den landwirtschaftlichen Arbeitern gegründet wurde, da es zu jener Zeit überhaupt fast kein städtisches Proletariat gab. Das Solidaritätsgefühl unter den Arbeitern war damals besonders stark ausgeprägt. Für Verpflegung des kranken Chawer hat man nicht zu sorgen gebraucht, er aß einfach mit am gemeinsamen Tisch, bis er arbeitsfähig wurde. Der Kranke bekam auch eine besondere Kost, die ihm der Arzt verordnete, und wenn er irgendwohin zur Erholung fahren mußte, wurde das Geld von den Chawerim aufgebracht, und der Kranke bekam, was er brauchte; bedurft«» er dazu einer besonderen „Versicherung"? Dringend nötig war der Arzt und das teuere Medikament. Und so taten sie sich zusammen, einige Zehnlinge von Chawerim und gründeten eine „Krankenkasse"; ursprünglich waren es sogar mehrere, bis sie sich vereinigt haben, und so entstand die einheitliche Krankenkasse Kupath Cholim, für die man dann Statuten festgesetzt hat. Danach bekommt das Mitglied einer Kwnzah kein Krankengeld, da es doch sowieso von der Gemeinschaft verpflegt wird; das Mitglied, das fix angestellt ist und das Gehalt auch während seiner Krankheit

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