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Palästina · 1929-10-01 · Heft 10-11 (Oktober 1929) · p. Seite 35

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
12 (1929)
Issue
Heft 10-11 (Oktober 1929)
Article
Die Arbeiter-Krankenkasse (Kupath Cholim) in Palästina
Date
1929-10-01
Page
Seite 35 (sequence 5)
Language
German
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e) Ein Krankenbesuch im Ambulatorium kostete im Jahre 1928: „Hadassah", Jerusalem..... 62 Müs „ Tel-Aviv.....55 „ „ Haifa ...... 50 „ „ Tiberias......34 „ Safed ...... 104 Kupat Cholim, Tel-Aviv.....19.2 „ „ „ Haifa......35.5 „ „ „ Jerusalem .... 39.2 „ f) Einnahmen der Kupat Cholim im Jahre 1928. in % 1. Mitgliedsbeiträge........... 25,978.408 £ 54.1 2. Zionistische Organisation und „Hadassah" . , 13,656.412 „ 28.4 3. Beiträge der Arbeitgeber........ 6,512.518 „ 13.6 4. Verschiedene Einnahmen........ 1,892.026 „ 3.9 Summe .... 48,039.364 £ 100.0 g) Der Krankentag im Spital in Ein Charod kostet 303 Müs (50 Müs 1 engl. Shilling), in den übrigen Krankenhäusern im Durchschnitt 500 Müs. Nun wird von einer Rationalisierung des Medizinalwesens in Palästina gesprochen, mit einem deutlichen Wink, daß sich die K. Ch. ausschließlich mit der Versicherung gegen Krankheiten, also bloß mit Auszahlung von Krankengeldern, zu befassen hat, die Heilung der Kranken müsse den anderen Instituten überlassen werden. Es sei klipp und klar herausgesagt, dieser Form der Krankenkasse wird der jüdische Arbeiter in Palästina nie zustimmen. Schon von Anbeginn der Entstehung der K. Ch. war es ihr Ziel, ihr krankes Mitglied mit allem Nötigem in ihren eigenen Instituten zu versehen. Unsere kleine, arme Krankenkasse steht in dieser Beziehung in führender Stellung großen Krankenkassen Europas gegenüber. Und der gesunde Instinkt des jüdischen Arbeiters hat es zu dem gebracht, was heute von allen Krankenkassen sehnlichst herbeigewünscht wird und erst allmählich im Laufe von vielen Jahren von ihnen wird erkämpft werden müssen: Die Art der Darreichung der medizinischen Hilfe, die Art der Anstellung des medizinischen Personals, der Verabfolgung der Medikamente, der Hospitalisierung des Kassenmitgliedes, die Stellung des Arztes zum Patienten und umgekehrt, der gesamte Aufbau der städtischen Ambulatorien mit dem eifrigen Bestreben nach Individualisierung der Behandlung und möglichster Vermeidung des Massenbetriebes — in all dem unterscheidet sich die K. Ch. wesentlich und grundsätzlich von den meisten Krankenkassen Europas zugunsten der unseren. Diese sieht ihre Aufgabe nicht damit erfüllt, daß sie dem Kassenmitglied eine Entschädigung bezahlt für den Entgang des Arbeitslohnes und für die Ausgaben des Kranken für medizinische Hilfe, die er sich suchen kann, wo es ihm beliebt. Nein, wir sind eben keine bloße Versicherungsgesellschaft. Die K. Ch. hält es vielmehr für ihre Pflicht, selbst für den Kranken in allen Stadien der Krankheit zu sorgen, ihn an der Hand zu führen, ihm den Weg zu weisen und ihn vor manchen Irrwegen zu warnen, kurzum, die K. Ch. fühlt sich verantwortlich nicht nur für die Ausgaben während der Krankheit, sondern auch für die Krankheit selbst und ihre Heilung. Dieses System stellt an eine Krankenkasse große Anforderungen, verlangt auch vom Kassenmitglied Verständnis und strenge Unterordnung in ein bestimmtes Gefüge, hat aber unschätzbare Vorteile für den Kranken, verbilligt den Betrieb und erspart auch der Krankenkasse so manche Konflikte. Leider ist es mir

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