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Palästina · 1929-10-01 · Heft 10-11 (Oktober 1929) · p. Seite 30

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
12 (1929)
Issue
Heft 10-11 (Oktober 1929)
Article
Das Malariaproblem in den jüdischen Siedlungen Palästinas
Date
1929-10-01
Page
Seite 30 (sequence 9)
Language
German
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gab, gab es eine Zunahme der Malaria, ohne Rücksicht darauf, ob die M. R. U. noch oder nicht mehr arbeitete (z. B. Nuris). Wo die Brutverhältnisse ungünstig waren, gab es keine oder keine nennenswerte Verschlimmerung, obwohl die M. R. U. ihre Arbeit niedergelegt hatte (z. B. die judäischen Kolonien südöstlich von Jaffa). Fassen wir zusammen: 1. Die Abnahme der Malaria in Palästina in 1922 bis 1926 hat verschiedene — natürliche und soziale — Ursachen gehabt. 2. Während dieser Jahre wurde entgegen aller Erfahrung Antimalariaarbeit geleistet, indem die persönliche Prophylaxe, ohne die es gewöhnlich keine systematische und erfolgreiche planvolle Bekämpfung der Malaria geben kann, bewußt vernachlässigt wurde. 3. Die jüdische Bevölkerung muß durch systematischen Schulunterricht und durch Abendvorträge (für die Erwachsenen) zur persönlichen Mithilfe, zum alltäglichen Kampf gegen die Malaria erzogen werden. Sie muß finanzielle Opfer bringen (Anschaffung von Netzen, Verdrahtung von Tür und Fenster, von Terrassen usw.), sie muß Opfer in bezug auf Bequemlichkeit und Opfer in Form von Arbeit (Regulierung der Wadis, Bekämpfung der Brut, wo die Verhältnisse hierzu günstig sind), bringen. Die Jugend muß zur Malariabekämpfung im Felde und zu Hause organisiert und angehalten werden. Die Bevölkerung darf sich nicht auf philanthropische Hilfe, aber auch nicht auf die Regierung verlassen. 4. Die kolonisierenden Instanzen müssen ebenso umlernen wie die Bevölkerung. Dies gilt für die Auswahl der Wohnplätze, für den Bau der Baracken und Häuser, wie für die Einrichtung und Ausstattung derselben. Sanitäre und hygienische Bedürfnisse müssen mehr berücksichtigt werden, es muß bei der Exekutive eine hierfür verantwortliche, mit Arbeitsmöglichkeit ausgestattete Stelle vorhanden sein. Lieber Einschränkung des Arbeitsprogramms und richtige, gesundheitserhaltende Ausführung als umgekehrt. Vom Kongreß, bezw. von der Zionistischen Exekutive werden jährlich für medizinische Zwecke über 100.000 £ bewilligt. Damit wird nebst vielem Nützlichen und Notwendigen so manche Arbeit bestritten, die für das Gelingen der Kolonisationsaufgabe nebensächlich ist oder zum Pflichtenkreis der Regierung gehört, oder bei anderer organisatorischer Regelung viel einfacher und billiger gemacht werden könnte. Zur selben Zeit müssen die Siedler in den verseuchtesten Gegenden ohne verdrahtete Türen, Fenster und Terrassen und ohne Bettnetze auskommen, ja zum Teil in elenden Blech- oder Holzbuden hausen. Es fehlen die großen Mittel zur rechtzeitigen Ausführung der Wohnbauten, ja, es sind auch die kleinen Summen für die Ergänzungen, das heißt für Netze und Verdrahtungen nicht aufzubringen. Die Siedler selbst können nur zum Teil diese kleinen, aber für sie beträchtlichen Beträge aufbringen; in der Zentrale ist niemand da, der finanziell die Versäumnisse aus der Welt schaffen würde, und das Gesundheitssekretariat verliert die Zeit, ohne Nennenswertes auszurichten. Man wäre beinahe versucht, um die 1000 bis 2000 £, mit denen man diese und manch sonstige Lücken auf sanitärem Gebiete verstopfen könnte, die Mildtätigkeit des Auslandes anzurufen, wenn man nicht wüßte, daß das Malariaproblem nur ein kleiner Ausschnitt des ganzen Komplexes der zionistischen Gesundheitspolitik ist, die seit Jahr und Tag dringend reform- und reorganisationsbedürftig ist. Anmerkung. Obiger Aufsatz wurde im Mai 1928 geschrieben und bald darauf der Redaktion übergeben. Der Sommer 1928 gestaltete sich hinsichtlich der Malaria erwartungsgemäß sehr günstig; ja, die Erwartungen wurden noch um ein gutes Stück übertroffen. An einem krassen Beispiel mag gezeigt werden, wie groß der Gegensatz zwischen 1927 und 1928 und wie gering die Malaria g e f a h r im Jahre 1928 war.

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