Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1929)
- Article
- Mittelstands-Darlehenspolitik in Erez Israel
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 35 (sequence 6)
- Language
- German
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Stalles- Anlage eines Gemüsegartens usw. Sehr oft kann der Arbeiter und Beamte durch Bau oder Erwerb eines kleinen Häuschens seine Wohnverhältnisse verbessern oder verbilligen. Zu dem kleinen Grundstück, das er in guten Zeiten erwarb, zu den Ziegeln, die er sich in freien Stunden selbst preßt, kommt die Anleihe der Bank Halvaoth und verhilft ihm zu einem Eigenheim. Die mangelhafte, oft Monate hindurch unterbrochene Zahlung der Beamtengehälter durch die Zionistische Organisation bedeutet für den zionistischen Beamten und Lehrer immer wieder eine schwere Existenzbedrohung. Hier bewahren die Anleihen der Bank Halvaoth vor Wirtschaftsverfall, ohne daß dadurch diese Art Finanzpolitik der Zionistischen Organisation gerechtfertigt würde. Es bedarf keines besonderen Hinweises, daß diese Seite der Tätigkeit der Bank Halvaoth mit großer Vorsicht betrieben werden muß, um Mißbräuche und eine falsche Wirtschaftseinstellung zu vermeiden. Darum werden diese Fälle so genau wie nur möglich geprüft und überwacht. Es gilt als Regel, daß Anleihen für konsumtive Zwecke normalerweise nicht gegeben werden. Auch schränkt die Bank angesichts der Besserung der Wirtschaftslage in Tel-Aviv diese Anleihen ein, die denn auch in ihrem Arbeitsbereich einen immer geringeren Raum einnehmen. Vergrößerung und Verkleinerung der Kredite. Bei der Gewährung ihrer Darlehen läßt sich die Bank Halvaoth nicht von allgemeinen Regeln leiten. Jeder Fall wird einzeln geprüft. Richtunggebende Punkte für die Gewährung der Anleihen sind: Aufbau, Erhaltung und Förderung der Existenz, Erziehung zur Wirtschaftlichkeit und zur höheren Produktions- und Wirtschaftsstufe. Das aber bedingt eine prinzipiell verschiedene Einstellung zu den beiden verschiedenen Kreisen der Darlehensnehmer. Die kaufmännischen und Gewerbebetriebe sollen mit Hilfe der Bank Halvaoth auf einen höheren Stand gehoben werden. Demgemäß soll ihnen gegenüber, falls das Unternehmen und der Inhaber entwicklungsfähig scheinen, eine allmähliche Krediterweiterung getrieben werden, sie kann im Laufe der Zeit bis zur Maximalhöhe von 50 £ gehen. Mit der damit Hand in Hand gehenden Progression des Betriebes wird dieser langsam reif für die übliche Kreditgewährung durch Kommerzbanken. Der Privatmann, Beamte usw., dem zum Zwecke des Existenzschutzes ein Darlehen gewährt wurde, darf dadurch nicht verführt werden, sich dauernd auf Anleihen einzurichten. Für ihn soll die Anleihe einen Ausnahmefall darstellen. Demgemäß hat in den Fällen, wo eine Erneuerung der Anleihe nicht vermieden werden kann, eine systematische Verminderung bis zu dem Punkte einzusetzen, wo die Anleihe ganz verschwindet. Auf der strengen Beobachtung dieser beiden Gesichtspunkte beruht nicht zum wenigsten die erzieherische Einwirkung der Bank, von der noch die Rede sein wird. Der prozentuale Anteil der verschiedenen Berufskreise an den gewährten Darlehensbeträgen stellt sich im verflossenen Geschäftsjahre und den ersten Monaten des laufenden Jahres wie folgt: Oktober November Dezember Jänner 1927/28 1928 1929 ... 4 2.5 3.3 3.3 6.1% . . . 37.1 34.7 42.3 43.2 44,7% Handwerker . . . . . 30.4 33.5 34.5 34.5 36.8% Arbeiter..... ... 5.5 8.3 5.5 4.7 2 % . . . 14.8 15.8 10 12.1 5.6% Freie Berufe und Verschiedene 8.2 5.2 4.4 2.2 4.8%