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Palästina · 1929-06-01 · Heft 6 (Juni 1929) · p. Seite 24

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Journal
Palästina
Volume
12 (1929)
Issue
Heft 6 (Juni 1929)
Article
Palästina-Regierung und jüdische Arbeit
Date
1929-06-01
Page
Seite 24 (sequence 5)
Language
German
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dem jüdischen Arbeiter nur mit äußerster Schwierigkeit ein Existenzminimum gewährt. Dieser Preisunterschied zwischen jüdischer und arabischer Arbeit veranlaßl den aber Unternehmer, und besonders die Regierung, dem jüdischen Arbeiter dieser Kategorie jede Arbeitsmöglichkeit zu verschließen. Die Regierung pflegt mit einem Vorwand zu argumentieren: Im Sinne der Gleichberechtigung aller Bevölkerungselemente ist sie berechtigt, einzig und allein den Maßstab des Lohnunterschiedes anzulegen; und da die arabische Arbeit eine weit billigere ist, ist sie nicht bereit, anderen Arbeitern höhere Preise zu zahlen. Gesteht man jedoch den Absichten und Wünschen aller Steuerzahler einen gewissen Einfluß zu, so ist es nicht angängig, nur eine Bevölkerungsgruppe zu berücksichtigen — auch wenn sie die Majorität bildet — besonders wenn die Minorität durch Steuern und sonstige Abgaben die Hälfte der Regierungseinnahmen einbringt. Diese Minderheit ist berechtigt, Beteiligung an den Regierungsarbeiten zu einem Entgell zu verlangen, das ihren Mitgliedern eine Existenz sichert, wie sie sie auch auf dem privaten Arbeitsmarkt des Landes finden. Wo der jüdische Steuerzahler seine Angelegenheiten allein und ohne Zutun der Regierung regelt, beschäftigt er mehr oder weniger nur jüdische Arbeiter. Bei den öffentlichen jüdischen Institutionen ist dies Regel. Entsprechend handeln anderseits die Araber, die in Fällen völlig selbständiger Unternehmungen fast ausschließlich arabische Arbeiter anstellen. Wäre die Regierung Palästinas zwischen Juden und Arabern geteilt, so würden die Juden entsprechend ihrem Anteil an den Regierungseinnahmen von den Regierungsarbeiten profitieren. Jetzt, da die Regierung eine gemeinsame ist, soll der jüdische Anteil geschmälert werden, nur infolge dieser Gemeinsamkeit? Was die Beschwerde über den Lohnunterschied zwischen jüdischer und arabischer Arbeit selbst anlangt, ist dazu folgendes zu bemerken: 1. Der Lohn eines jüdischen Arbeiters muß höher sein, da er einem europäischen Minimum entspricht, während die Lohnansprüche des primitiven arabischen Konkurrenten auf den Standard zugeschnitten sind, auf dem der jüdische Arbeiter nicht existieren könnte. Dieser gehobene Lebensstandard des jüdischen Arbeiters aber trägt wiederum zum Steigerung der Regierungseinnahmen bei — sowohl durch allgemeine Abgaben wie durch höhere Steuern. 2. Der arabische Arbeiter ist meist Fellach oder Beduine, deren Lebensstandard noch tief unter dem des städtischen arabischen Arbeiters liegt — während der jüdische Arbeiter immer Städter ist. 3. Dem arabischen Arbeiter stehen zumeist noch andere Verdienstquellen offen. Die Regierungsarbeit ist nur eine Beihilfe für ihn, indes sie die alleinige Existenzbasis des jüdischen Arbeiters bildet. 4. Die Methode, Aufträge dem billigsten Unternehmer zu übergeben, mag in Ländern gerechtfertigt sein, in denen eine Arbeitergesetzgebung existiert, die dem Arbeiter einen Minimallohn und erträgliche Arbeitsbedingungen sichert. In solchen Ländern spielt sich der Wettbewerb der Unternehmer nicht ausschließlich auf Kosten der Löhne ab. Anders bei uns, wo keine gesetzliche Verordnung Frauen und Kinder vor der Ausbeutung schützt, wo es keine Norm für Minimallöhne, keine festgesetzte Arbeitszeit gibt, keine Entschädigung für Entlassung und betagte Arbeiter usw. Unter diesen Umständen besteht der Konkurrenzkampf der Unternehmer nur in fortgesetzten Lohndrückereien, führt zu einer immer verschärfteren Ausnützung und prämiiert schließlich den Unternehmer, der die rigoroseste Lohnpolitik betreibt.

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