Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1929)
- Article
- Palästina-Regierung und jüdische Arbeit
- Date
- 1929-06-01
- Page
- Seite 22 (sequence 3)
- Language
- German
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trachten wir z. B. die städtischen Wegarbeiter in Jerusalem, so werden wir finden, daß alle Arbeiter, die bei der Regierung, der Stadtverwaltung oder privaten Unternehmern bei einfachen Schwarzarbeiten beschäftigt sind, nicht aus Städtern, sondern aus Fellachen und Beduinen bestehen, die täglich von weit her aus Dörfern oder nomadisierenden Zeltlagern kommen und nach der Arbeit ihre oft stundenweit entfernten Wohnstätten wieder aufsuchen. Die Anstellung dieser Kräfte ist ein überkommener Brauch, gegen den von sehen der arabischen Stadtarbeiter nicht "Widerspruch noch Protest laut geworden ist, was mich in der Annahme bestärkt, daß unter den städtischen Arbeitern keine Arbeitslosigkeit herrscht und daß es nicht viele Stadtaraber gibt, die nur von ihrer Lohnarbeit leben. Ein weiterer Beweis scheinen mir die Wahlen zu den 22 zusammengesetzten Stadtverwaltungen des Landes zu sein, die seinerzeit 144 arabische Delegierte ergaben (abgesehen von den 16 Juden). Unter diesen 144 Arabern befand sich bemerkenswerterweise kein einziger Arbeiter oder zumindest kein Delegierter, der sein Mandat durch Arbeiterwähler erhalten hätte. Auch dieser Umstand überzeugt in einem gewissen Maße davon, daß die zahlenmäßige — nicht nur die politische — Position der arabischen städtischen Arbeiter sehr unbedeutend ist. Legen doch die Delegierten Zeugnis für die von ihnen vertretenen Massen ab, und ist doch sonst bei allen möglichen Gelegenheiten der arabische "Wähler recht freigebig mit Protesten gegen seine Vertreter im Stadtrat. Man kann demnach mit Recht annehmen, daß der Anteil des arabischen Stadtarbeiters am arabischen Gesamtjischuw der Stadt weit geringer zu bewerten ist als der des jüdischen städtischen Arbeiters an der jüdischen Stadtbevölkerung. So stellt der jüdische Stadtarbeiter zurzeit die anerkannte Mehrheit innerhalb der städtischen Arbeiterschaft des Landes dar. Man muß auch in Betracht ziehen, daß die arabischen Arbeiter, die in Städten wohnhaft sind, oft Häuser oder Boden haben und daß ihnen und ihren Familien meist noch Nebenverdienste zur Verfügung stehen, vor allem Erdarbeit, was bei dem jüdischen Arbeiter fortfällt. Ziehen wir also nur die Proletarier in Betracht, die keine Nebeneinkünfte außer ihrer Lohnarbeit haben, so steigt der Prozentsatz der jüdischen Arbeiter noch beträchtlich zuungunsten des arabischen. Die Palästinaregierung sollte die jüdische Arbeiterschaft einigermaßen, entsprechend ihrer Zahl und Bedeutung innerhalb der Landbevölkerung, bei ihren Arbeiten berücksichtigen und dabei auch die Anteilnahme des gesamten jüdischen Jischuw an den Steuern und Regierungsabgaben in Rechnung ziehen. Sie würde damit einer unmittelbaren Pflicht gegenüber ihren Bürgern und Steuerzahlern genügen. Diese Forderung würde zu Recht bestehen, auch wenn die Regierung nicht verpflichtet wäre, die Entwicklung der jüdischen Heimstätte zu fördern, die jüdische Einwanderung zu beschleunigen, die jüdische Ansiedlung zu unterstützen. Um wieviel mehr ist die Forderung gerechtfertigt, da der jüdische Jischuw auf der Erfüllung von Verpflichtungen bestehen kann, die die Regierung mit der Übernahme des Mandats eingegangen ist! Wie aber gestalten sich die Dinge in Wirklichkeit? Während des achtjährigen Bestehens der Palästinaregierung, im Verlaufe derer das Departement für öffentliche Arbeiten an 2*5 Millionen Pfund verausgabt hat, belief sich der Anteil der Juden bezüglich Einstellung von jüdischen Arbeitern auf 13% dieses Budgets. Diese allgemeine Angabe jedoch gibt noch keinen klaren Begriff von den Tatsachen. Man muß drei Perioden betreffs der Beteiligung der Juden an öffentlichen Arbeiten unterscheiden: die Militärverwaltung, die Zivilverwaltung von Beginn bis Ende des Jahres 1927 und die Periode der Liquidation der Krise. — Die erste Periode von drei Jahren (1918 bis 1921) kennzeichnet die Infiltration der Juden