Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 4-5 (April 1929)
- Article
- Bericht aus Palästina
- Date
- 1929-04-01
- Page
- Seite 64 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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ergeben: Die Juden Chederas haben vor ungefähr 40 Jahren die betreffenden Landereien erworben, türkische „Kuschane" (Besitztitel) für sie erwirkt, sie aber nicht zur Gänze selbst bearbeitet, sondern sie zum Teil Beduinen zur Wohnung und Bearbeitung gegen einen kleinen Pachtzins überlassen. Die Grenzen der Ländereien waren in den türkischen Kuschancn offenbar entfernt nicht so genau festgelegt wie in den heutigen englischen und in den Grundbüchern einzelner jüdischer Kolonien selber. Dazu kommt, daß nach altem türkischen Recht, das ja in komplizierter Mischung auch heute noch mit vielen Bestimmungen gilt, ein Landeigentümer seinen Anspruch nach einigen Jahren der Nichtbearbeitung verliert: der abstrakte „Eigentums"-Begrinc besteht also im türkischen Recht, zum Unterschied vom Begriff des konkreten „Besitzes", ebensowenig in voller Kraft, wie etwa im talmudischen; er ist ja eine spezifische Frucht der römischen Rechtentwicklung, die zwar Europa erobert hat, aber erst ganz langsam, eben durch Vermittlung der europäischen Völker, in den Orient eindringt. So liegt hier nicht einfach ein Konflikt zwischen „Recht44 und „Unrecht" vor, sondern ein Konflikt zwischen europäischem und orientalischem Rechtsbewußtsein: man darf vielen der Beduinen glauben, daß sie subjektiv durchaus das Bewußtsein haben, ihr gutes, altes Recht zu verteidigen. Was schließlich die moralische Seite der Angelegenheit betrifft, so wäre es höchst wünschenswert, einen Weg der Entschädigung für die Beduinen zu finden, selbst wenn der juristische Ausgang des Streites den Juden recht geben sollte, wie nicht unwahrscheinlich ist. Wir sind überzeugt, daß dieselben Bauern von Chedera, die heute für die Hundertprozentigkeit ihres Anspruches kämpfen, zweifellos theoretisch für die englischen Pächter in ihrem Kampf gegen die englischen Großgrundbesitzer Partei ergreifen, wenn sie etwas von den sozialen Kämpfen um die Einhegiingen und Bauernlegungen wüßten, die Englands Sozialgeschichte jahrhundertelang bewegt haben. Es ist geradezu ein Prüfstein für die Echtheit des Idealismus der Zionsbewegung, ob wir die freiheitlichen Maßstäbe und menschheitlichen Ideale uns auch dann zu bewahren verstehen, wenn sie uns etwas kosten und ihre Anwendung nicht, wie meist in unserer Minderheitssituation als Diasporavolk, zu unserem eigenen Vorteil gereichten. In diesem Sinne muß es als ein sehr betrübliches Symptom angesprochen werden, daß Gedankengänge, wie die eben angedeuteten, in den Kommentaren der hebräischen Presse überhaupt nicht, zu finden sind*). Kn esset h Jisrael. Noch sind die genauen Abschlußzahlen nicht bekannt, die uns darüber belehren werden, wie viele Tausende der in den letzten Wochen besonders heftigen Austrittspropaganda doch noch erlegen sind und wie viele andere ihre, sei es durch Lässigkeit, sei es durch Beeinflussung, unterlassene Anmeldung zur Gesamtorganisation der palästinensischen Juden noch nachgeholt haben. Einigermaßen sichere Schätzungen sprechen von 85.000 bis 90.000 erwachsenen Mitgliedern der Knesseth Jisrael und von etwa 10.000 bis 12.000 Austretenden, wobei die von der Agudah verbreiteten viel höheren Zahlen ganz zweifellos übertrieben sind und zahlreiche unrichtige Angaben enthalten. Die Aufregung war, besonders in den letzten Wochen, gerade in Jerusalem, dem Hauptsitze der Austrittspropaganda, recht bedeutend; ein besonderes Element der Unsicherheit wurde durch die schwankende Stellung des offiziellen Oberrabbinats hineingetragen. Man wird sich erinnern, daß Raw Jaakow Meir, der sephardische Oberrabbiner, vor einigen Monaten, beim Abschiede Lord Plumers, plötzlich seine, alle Anwesenden völlig überraschende Absicht kund gab, aus der *) Inzwischen haben die Beduinen Jehoschna Hankin, den bekannten Pionier des jüdischen Bodenerwerbes in Palästina, zum Schiedsrichter bestellt, die Kolonisten bestehen aber auf gerichtlicher Austragung. — Die Red.