Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 4-5 (April 1929)
- Article
- Die Rolle des Keren Kajemeth bei Entwicklung der Haifa-Bay
- Date
- 1929-04-01
- Page
- Seite 42 (sequence 13)
- Language
- German
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Die rentable Anlage der Gelder des Keren Kayemeth ist ein Problem von großer Tragweite. Wenn auch vom nationalen Gesichtspunkt jeder Bodenerwerb des Keren Kayemeth als eine wünschenswerte Anlage gilt, bleibt es nichtsdestoweniger richtig, daß, rein geschäftlich betrachtet, der größte Teil seines Bodenbesitzes eine wesentliche Wertsteigerung kaum aufweisen und ansehnliche Einkünfte an Pachtzins nicht abwerfen kann. Auf dem Keren-Kayemeth-Land um Haifa werden neue Wohnviertel, große und kleine Industrien entstehen, alles Unternehmungen, welche teuren Boden erfordern. Von diesen teuren Böden wird der Keren Kayemeth eine entsprechend hohe Verzinsung herausschlagen können. Die Wertsteigerung des etwa alle zehn Jähre neu einzuschätzenden Landes wird in Form eines erhöhten Erbbauzinses der Gemeinschaft zugute kommen. Man muß daran denken, dem Keren Kayemeth einmal die Möglichkeit zu geben, seine Tätigkeit aus den Einnahmen seines Vermögens zu finanzieren. So etwas hat z. B. die Commonwealth von Australien bei der neulichen Gründung ihrer Hauptstadt Canberra verstanden. Die Geschichte dieser Gründung ist für uns in mancher Hinsicht lehrreich. Infolge der Eifersucht der einzelnen Staaten der Commonwealth, von denen jeder die Gründung der federalen Hauptstadt auf seinem Boden beanspruchte, hat man sich entschlossen, die Hauptstadt zu „exterritorialisieren". Im Yass-Canberra-Distrikt wurde eine Fläche von etwa hundert Quadratmeilen als ein besonderes „Federal Capital Territory6* erklärt. Der Teil des Bodens, welcher dem Staate gehörte, wurde der Commonwealth übertragen. Außerdem hat die Commonwealth aus ihren Mitteln 209.500 Acres Land aus Privatbesitz erworben und dafür die Summe von zirka £ 750.000 ausgegeben. Es waren noch weitere etwa 108.500 Acres zu erwerben. In der weisen Voraussicht, daß in der neuen Stadt, wohin die Organe der federalen Regierung und das Parlament verlegt würden, eine Wertsteigerung des Grund und Bodens entstehen wird, und von dem Wunsche geleitet, diese Wertsteigerung der Gemeinschaft zuzuführen, wurden Böden innerhalb des neugeschaffenen Distrikts lediglich verpachtet, keinesfalls aber veräußert. Die Verpachtung der Parzellen in dem Stadtgebiet erfolgt ab 1924 im Wege der öffentlichen Versteigerung. Von den erzielten Preisen wird ein Pachtzins von 5% vom nackten Bodenwert (das heißt ohne Berücksichtigung der Ameliorationen) erhoben. Je nach der Lage der Parzelle — ob Geschäfts- oder Wohnviertel, zentrale oder entlegene Straße — sind die Werte verschieden bemessen. Der Baulustige schließt einen Vertrag für eine Periode bis zu neunundneunzig Jahren ab, wobei die Neueinschätzungen alle zehn Jahre erfolgen. Er ist verpflichtet, innerhalb