Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1929)
- Article
- Die Steuerlast auf den Konsum in Palästina
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 5)
- Language
- German
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wird. Diese Feststellung ist unbegründet, da die wichtigsten Landesprodukte, nämlich die landwirtschaftlichen, nicht billiger als die ausländischen sind. Der Preis der Landesprodukte wird durch die landwirtschaftliche Steuer hochgehalten und würde sogar bei einer Erhöhung der Zölle noch immer eine Aufwärtsbewegung zeigen. Durch die hohen landwirtschaftlichen Steuern wird die Konkurrenzfähigkeit der Landesprodukte stark beeinträchtigt und nicht einmal die hohen Zölle belasten so stark das Auslandprodukt wie die landwirtschaftliche Steuer das inländische. Zweifellos wird dadurch die Landwirtschaft geschädigt, die nach den Weltmarktpreisen kalkulieren muß, zugleich aber viel schwerer belastet ist. Für die Regierung kommt es aber auf dasselbe heraus. Entgehen ihr die Zollgebühren, dann hält sie sich an der landwirtschaftlichen Steuer schadlos, die den Konsumenten, aber auch den Produzenten tüchtig schröpft, da er sie infolge der Auslandkonkurrenz nicht ganz abwälzen kann. So verteuert auch hier die Regierung mit ihrer Doppelzange der Steuer und des Zolles die Bedarfsartikel für den Konsumenten. Dies ist auch bei der Analyse der Preise der Milchprodukte (Milch und Butter) ersichtlich. Der Vergleich der Milch- und Butterpreise im Lande mit denen im Auslande wird in einer Tabelle des oben erwähnten Berichtes über die Lebenshaltungskosten gegeben: Tel-Aviv Kairo London Ottava Berlin Mailand Wien Paris Milch ... 110 — 60 50 40 40 40 20 Butter . . . 1400 420 530 480 510 530 520 340 Die Preise sind in Mills und Rottel (2.88 kg) berechnet. Die wichtigsten Ursachen dieser exorbitanten Preise im Lande sind landwirtschaftlich-technische, jedoch fällt auch die Höhe der Steuern ins Gewicht. Zweifellos wird hier bei Produkten, bei denen die Auslandkonkurrenz nur in ganz geringem Maße in Betracht kommt, nicht nur die landwirtschaftliche Steuer abgewälzt, die auf dieses Produkt entfällt (der vom Viehfutter eingehobene Zehnte), sondern es kommt die schwere Lage der Landwirtschaft, die nicht zuletzt durch die Steuerüberlastung bedingt ist, zum Ausdruck, die sich infolge der Auslandkonkurrenz in den Preisen der anderen Produkte nicht auswirken kann. Wir wollen nur 5%, also die Hälfte des gewöhnlichen Steuerbetrages berechnen, da die Höhe der von anderen Zweigen der Landwirtschaft abgewälzten Summe schwer einzuschätzen ist und der Preis der Milchprodukte selbstverständlich höher ist als der des Viehfutters, von dem die Zehntesteuer eingehoben wird. Das ergibt bei einem monatlichen Konsum im Werte von 790 Mills eine Summe von 40 Mills.