Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1929)
- Article
- Die Steuerlast auf den Konsum in Palästina
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 4)
- Language
- German
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Die zweite Einnahmequelle der Regierung, die Zölle, wollen wir aber etwas genauer betrachten; erstens weil sie einen großen Teil der Gesamteinnahmen der Regierung bildet, zweitens weil sie als wichtiger Faktor die Lebenshaltung der ärmeren Klassen der Bevölkerung stark beeinflußt und hier die sozialreaktionäre Tendenz der Regierung besonders zum Vorschein kommt. Versuchen wir vorerst festzustellen, welchen Teil des Haushaltsbudgets der durchschnittlichen Arbeiterfamilie die Regierung für sich in Anspruch nimmt. Der von dem Arbeitsdepartement der zionistischen Exekutive, im Jahre 1926 abgeschlossene und 1927 herausgegebene Bericht über die Kosten der Lebenshaltung im Lande gibt die Ausgaben für eine durchschnittliche Familie von 3.54 Personen auf 630 ägyptische Piaster monatlich an. Von dieser Summe müssen aber 5% abgezogen werden, weil die Preise laut Regierungsindex seit 1926 um diesen Prozentsatz gefallen sind. Wir werden also die Summe von £ 6 als weitere Basis unserer Berechnungen annehmen. Wenn wir auf die einzelnen Waren die entsprechenden Zollgebühren berechnen, erhalten wir folgende Zahlen: Produkt Gewicht in kg Zoll in Mills Brot........ 44.7 58.6 Mehl........3.6 6.3 Weißbrot......1.0 1.3 Salz........ 0.72 7.2 Kartoffel......13.7 13.7 Reis........2.6 5.2 Zucker....... 7.5 75.— Tee........ 0.24 7.2 Petroleum...... 31.5 56.7 Käse........ 1.0 20.— Seife........1.5 10.5 261.7 Die Steuer für Tabak und Zigaretten ist für die minderbemittelten Schichten höchst drückend, da sie vom Gewicht eingehoben wird, ohne die Qualität und den Preis des Tabaks in Betracht zu ziehen. Bei teueren Sorten stellt sie sich auf nicht mehr wie 10%, bei billigen aber auf bis 35%. Diese Banderollesteuer wird bei einem Konsum im Werte von 150 Mills monatlich bei billigen Sorten mindestens 25%, das heißt 38 Mills betragen. Es könnte eingewendet werden, daß ein Teil der oben erwähnten Produkte im Lande zu finden ist und durch den Zoll nicht verteuert