Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Randbemerkungen zum Blaubuch
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 480 (sequence 8)
- Language
- German
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480 nales Bodeneigentum befreit alles Kapital des Ansiedlers für den Ausbau der Wirtschaft »Kapital, in der Bebauung des Bodens angelegt, bringt einen viel höheren Zinsfuß als für Bodenkauf verwendet.« c) Es handelt sich gar nicht um die Wahl zwischen Bodenpacht und absolutem Eigentum, sondern »zwischen Pacht und einer scharf umgrenzten und beschränkten Form des Eigentums«. Denn bei jedem System der nationalen oder staatlichen Hilfe muß die Freiheit des Eigentümers, sein Land zu beleihen, zu verpachten, zu gebrauchen, für die Dauer der Darlehensfrist beschränkt werden. Also für 40 und mehr Jahre, d. h. zu Lebzeiten, genießt der neugeschaffene Bodenbesitzer kaum die Freuden des vollen Eigentums. Sein Zauber ist darum vielfach imaginär, f) Die Erfahrung von 7 Jahren Small Holdings Act hat belehrt, daß trotz des englischen Individualismus und trotzdem nach obigem Gesetz der Ansiedler nicht nur Rente, sondern den vollen Bodenpreis an den Grafschaftsrat abzahlt, nur 20% der Ansiedler von dem Rechte Gebrauch machten, Eigentümer des Bodens zu werden. Die überwältigende Mehrheit hat sich für Pauerpacht entschieden. (Siehe darüber auch den Artikel von Dr. Ruppin über »Englische Kolonisationsmethoden« in Nr. 6/7 1927. — Die Red.) Alle diese Gründe gelten für jüdische Ansiedler in Palästina in noch höherem Maße, als für Engländer. Bei uns kommen noch hinzu die Gefahren der Entnationalisierung durch Anziehung billiger, nichtjüdischer Arbeit und der entvölkernden Wirkung des Absentee- Landlordismus. Wir haben erst jüngst erlebt, was Bodenspekulation anrichten kann. Statt Anhänglichkeit an die Scholle fördert das Bodeneigentum den rasch verteuernden Bodenhandel. Es verleitet auch Leute mit geringem Kapital dazu, ihr ganzes Geld in Boden anzulegen und dann von der Z. O. ein 100%iges Siedlungsdarlehen zu verlangen. Nur der Nationalbesitz am Boden gewährleistet eine wirksame Kontrolle seiner Verwendung und der Beschäftigung von jüdischen und arabischen Arbeitern. Schließlich sei erwähnt, daß auch Mead unter dem Einfluß Australiens sagt, daß „perpetual leasehold . . . would have a decided advantage" (Helping men etc. p. 190). Er befürchtet nur von dem Pachtverhältnis eine Schwächung der Arbeitsfreude, die Eigentumsliebe erzeugt. Dieser psychologische Nachteil ist noch sehr fraglich. Jedenfalls sind die Nachteile und Gefahren des Bodeneigentums viel schwerwiegender. Wer seinen Eigentumsfanatismus selbst bezahlen kann, dem steht ja in Palästina der Weg dazu leider offen. Mit den Mitteln der Allgemeinheit privaten Grundbesitz zu schaffen, ist weder recht noch weitblickend. Der Boden Palästinas ist für uns ein so kostbares, unvermehrbares Gut, daß die Notwendigkeit des öffentlichen Eigentums und nationaler Verwaltung unwiderleglich ist. 10. Indes, wie die Dinge heute liegen, kann der KKL. die nationale Bodenpolitik nur in beschränktem Maße durchführen — im Rahmen seiner Mittel, Es steht vermögenden Juden und Landgesellschaften frei, Boden als Eigentum zu erwerben. Sie tun es -in ausgedehntem Maße. Von rund 1 Million Dunam Land in jüdischen Händen gehören nur 20% dem KKL. Nehmen wir nur den Zuwachs der letzten 10 Jahre, ist der Anteil des KKL. etwa 30%, Auf dem städtischen Grundstückmarkte fühlt man ihn kaum. In dieser Situation ist die Forderung zwingend, daß wenigstens öffentliche Mittel, die Mittel der Jewish Agency, dem Instrument der nationalen Bodenpolitik zufließen und nicht zur Mehrung der