Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Randbemerkungen zum Blaubuch
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 478 (sequence 6)
- Language
- German
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478 anderen Gebieten, So empfiehlt er in seinem Buche, daß in den staatlich unterstützten amerikanischen Siedlungen das Bodeneigentum für wenigstens 10 Jahre vom Staate beibehalten werden soll, »The need for restrictions" on tenure are greater in America,// because the besetting sin of. the American land buyer is his practice of thinking of a farm as something to be sold at a profit« (Helping men etc. p. 189). Nun, auch der jüdische Siedler hat seine Erbsünden. Auch er neigt eher dazu, aus einem Bauern ein Farmverwalter und »Boas« zu werden, der seine Arbeiter beaufsichtigt. Und ebenso denkt seine Frau, die auch keine geborene Bäuerin ist. Kein Wunder, daß auch ihre Kinder dieses Geistes werden. Unsere Landarbeiter haben vollkommen recht, sich nicht für besser zu halten, als die alten Pioniere; und wenn sie bereit sind, sich besonderen Restriktionen und nationaler Kontrolle zu unterwerfen, aus welchen Gründen soll die Z. O. in einer so eminent wichtigen nationalen Frage darauf verzichten! 7. Der Bericht deutet wirtschaftliche Gründe an. Ohne Aushilfe von Lohnarbeitern könne man in der Saison nicht fertig werden, oder aber der Bauer wird einen Teil des Jahres unterbeschäftigt sein. Ich habe schon ausgeführt, daß die Annahme grundlos ist, man werde dem Prinzip zuliebe eine Ernte verfallen lassen. Es scheint außerdem, daß die Experten zu sehr von Analogien mit Ländern kontinentalen und gemäßigten Klimas beeinflußt werden. Bei unserer Ackerbauwirtschaft gibt es keine Saison von wenigen Tagen oder Wochen, eine kurze, große Anstrengung, um die Ernte vor Regen zu bergen u. a. m. Unsere Hauptsaison dauert vier Monate (April—Juli); die regenlose Zeit ermöglicht in Palästina eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeit. Agr. Krause hat von 30 bis 50 Hilfstagen gesprochen, die ein Ansiedler zur Getreide- und Winzerernte brauchen könnte. Es ist klar, daß ein jüdischer Landarbeiter von solcher kurzen Nebenarbeit nicht existieren könnte, und der Vorschlag Prof. Meads, Häuslerstellen um die Moschawim zu schaffen, hängt völlig in der Luft. Sollte Aushilfe in derartigem Maße notwendig sein, wird sie von den heranwachsenden Familienmitgliedern gestellt werden können. Es ist schade, daß die Experten die Frage der Unterbesetzung der Wirtschaft und des Einflusses der Eigenarbeit auf den Wirtschaftsplan mit der Betriebsabteilung der Versuchsstation nicht diskutiert haben. Sie hätten von Agr, W i 1 k a n s k y den Arbeitskalcnder einer gemischten Ackerbauwirtschaft auf 125 Dunam bekommen, den er vor kurzem im »Hassadeh« publizierte*). Dort wird rein technisch errechnet, daß ein deutscher Betrieb auf solcher Fläche 344 Arbeitstage und 298 Gespanntage braucht, Das heißt es fehlen ihm 113 Arbeits- und 89 Gespanntage (davon die Hälfte im April—Juli). Mit anderen Worten, ein solcher Betrieb braucht keinen Knecht, er kann vom Bauern und seiner Frau mit Heranziehung eines Angehörigen im Arbeitsalter für gewisse Monate geführt werden. Derselbe Betrieb nach den von uns eingeführten Methoden organisiert (anderer Fruchtwechsel etc.) braucht nur 268 Arbeitstage des Ansiedlers und 218 Gespanntage. Er hat 23 freie Tage in der Zeit Dezember—April, es fehlen ihm 58 Arbeits- und 26 Gespanntage im Jahre (fast gänzlich im April—Juli). Er ist also noch viel weniger auf Aushilfe angewiesen. Mit anderen Worten, wir haben unsere Technik *) S. Publikation der Versuchsstation: f»!jnÜPl mWÖPl ptWÖHVHwV« pIW'