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Palästina · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 477

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Article
Randbemerkungen zum Blaubuch
Date
1928-11-01
Page
Seite 477 (sequence 5)
Language
German
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477 mcnt zur Ansiedlung akzeptiert zu werden, denen man aber unmöglich eine Moschaw-Wirtschaft anvertrauen kann. Auch an diesem Beispiel sieht man, wie abwegig die rein deduktive, die Verhältnisse Palästinas und unserer Ansiedler ignorierende Abneigung gegen die Kwuzah ist. 6. Die Gründlichkeit, mit der die Experten das Prinzip der Selbstarbeit in den Moschawim zu demolieren suchen, erinnert mehr an professorale Prinzipienreiterei, denn an englisch-amerikanischen Sinn fürs Praktische und Lebenswichtige. Zunächst sollte man diesen, den Kwuzoth wie Moschawim gemeinsamen Grundsatz nicht verzerren. Sein Sinn ist nicht, daß »outside labour of any kind shall not be employed by settlers«, nirgends und niemals, unter keinen Umständen. So ist es weder gemeint, noch geschrieben. Man mag über die mithelfenden Verwandten lächeln und sie als Umgehung des Selbstarbeit-Prinzips entlarven; sie beweisen immerhin, daß nicht jede Hilfsarbeit im Moschaw verpönt ist. Ferner, heißt es in dem von Mead zitierten § 12 des Siedlungsvertrages ausdrücklich, daß mit der Erlaubnis des Waad des Moschaws, aber nur mit solcher Erlaubnis, Lohnarbeit zu Hilfe genommen werden kann. (Rep. Mead S. 59.) In dem Meinungsaustausch über diese Frage erklärte Schkolnik im Waad »Hachaklauth«: »From what we have heard here it seems as if our settlers absolutely refuse to employ hired labour. Practically I believe that there is'not a single settleme nt which holds such an opinion. When required we resort to mutual assistance, to help of relations, and i n urgent cas es we shall also agree to employ a hired labourer for a limited time — we will not render the principle absurd« (dort, S. 60, die Uebersetzung ist nach dem hebräischen Original korrigiert). Nichts läßt die von den Experten und der Agency-Kommission ausgesprochene Interpretation zu, daß »at times when the fruits of all the efforts expended by the colonists are at stake, he is unable to hire the necessary labour without which it will be impossible ... to harvest his crop . ..« (Rep. J. P. S. C. p. 143). Es ist leicht, gegen solche Uebertreibung zu polemisieren. Das heißt aber an der Sache vorbeireden. Wann und in welchem Moschaw ist eine Ernte ungeborgen geblieben? Die Experten billigen die Regel der Familienarbeit. Auch sie möchten selbstarbeitende Bauern, die Lohnarbeiter nur ausnahmsweise, im Bedarfsfalle, beschäftigen. Der Unterschied scheint dann der zu sein, daß sie die Heranziehung von Lohnarbeitern zur Privatsache des Ansiedlers machen möchten, während wir die Zulässigkeit von Abweichungen von der Regel unter strenge gesellschaftliche Kontrolle stellen wollen. Ist dies so unsinnig, so irritierend? Wiederum muß es gesagt werden: Wären die Herren den geschichtlichen Wurzeln des Prinzips der Selbstarbeit nachgegangen, sie hätten sich überzeugt, daß wir gute Gründe für seine eifersüchtige Wahrung haben. Auch die Experten haben anscheinend davon gehört, daß Lohnarbeit in jüdischen Kolonien aus einer Saisonerscheinung ein ständiges Element der Wirtschaft geworden ist und daß sie in der Regel billige arabische Arbeit bedeutet. Ich bin nicht sicher, daß sie die nationalen Gefahren dieser sozialen Entwicklung richtig einschätzen. Denn was sie dagegen vorschlagen — ein Punkt im Vertrag mit der fernen Siedlungsinstanz--ist ein von der Pica längst erprobtes Mittel, dessen Unwirksamkeit notorisch ist. Nur gesellschaftliche Disziplin und ökonomische Maßnahmen — Bodennormen für Familienbetrieb — können wirksame Abhilfe schaffen. Prof. Mead versteht sehr wohl die Notwendigkeit solcher Mittel auf

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