Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 8-10 (August 1928)
- Article
- Der Bericht der Untersuchungskommission (Joint Palestine Survey Commission) für die Jewish Agency
- Date
- 1928-08-01
- Page
- Seite 408 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2379786-2379867-2379872-2387004--07461-2387427- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
408 2. Bezüglich der Einwanderung von Personen ohne Vermögen wird vorgeschlagen, daß die bestehenden Regierungsverordnungen, die wohl im allgemeinen befriedigend sind, in der Weise verbessert werden, daß die Jewish Agency in die Lage versetzt wird, dreimal, statt zweimal, im Jahre Vorschläge für die Arbeiter-Einwandererliste zu unterbreiten. Die jetzt geltende Periode von sechs Monaten ist zu lang für eine Erforschung der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. 3. Es sollte eine gründlichere Auswahl der einzelnen Immigranten, als dies bisher der Fall war, getroffen werden, und dies mehr in Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen des Landes. 4. Was die vermögenden Einwanderer betrifft, so bedeutet die Auswahl solcher Immigranten die Uebernahme einer Verantwortlichkeit, die von dem Palästina-Bureau der Jewish Agency nicht getragen werden sollte. Es muß dem Privatunternehmen freier Spielraum gelassen werden. Die Immigranten sollten in ausführlicher und detaillierter Weise über die in Palästina herrschenden Verhältnisse informiert werden. Zu diesem Zwecke soll die Jewish Agency ein gut arbeitendes Informationsbureau unterhalten, das in ständiger Verbindung sowohl mit der Palästina-Regierung als auch mit den Hauptzentren, aus denen die Einwanderer kommen, steht. 5. Immigranten, die über die in der Regierungsverordnung vorgeschriebenen Mittel verfügen und die qualifiziert sind, industrielle und kommerzielle Unternehmungen zu leiten, sollen ermutigt werden, sich in Palästina seßhaft zu machen. 6. Die Palästina-Aemter müssen den Charakter reiner Wirtschaftlichkeit tragen; sie haben unter den direkten Anordnungen und Instruktionen des Immigrationsdepartements der Jewish Agency und unabhängig von lokaler Politik zu arbeiten. Es versteht sich von selbst, daß -diese Bureaus mit den lokalen jüdischen Organisationen zusammenarbeiten sollen, 7. Die Immigranten sollen zu Rückzahlungen aller an oder für sie gezahlten Vorschüsse verhalten werden, und zwar in so schneller Folge, als sie solche Rückzahlungen zu leisten in der Lage sind. 3. Landwirtschaft. 1. Auf der Basis der Berechnungen der Sachverständigen, ohne die Verbesserung des Landes durch künstliche Düngung in Betracht zu ziehen und indem man alles kultivierbare Land in Palästina ins Kalkül zieht, würde es möglich sein, dieses Land in 33.000 bewässerte und 50.000 unbewässerte Farmen zu parzellieren. Von diesem Boden sind jetzt annähernd 8 Prozent in jüdischen Händen. 2. Bis die Jewish Agency genügend Fonds in der Hand hat, um die Konsolidierung aller bestehenden Kolonien, wo eine solche Konsolidierung als erwünscht erachtet wird, ans Werk zu setzen, sollen keine neuen Kolonien begründet werden. 3. Die Kommission bedauert, daß die Palästina-Regierung es bisher noch nicht für tunlich gefunden hat, Schritte zur Erleichterung einer ,,geschlossenen Aiisiedlung von Juden auf dem Lande, einschließlich Staatsländereien und für öffentliche Zwecke nicht benötigten Brachlandes" zu ergreifen, wie dies von Artikel 6 des Mandates ins Auge gefaßt wird. Sie nimmt die Erklärung der Regierung zur Kenntnis, daß die Zuteilung von Staatsländereien an jüdische Siedler nicht stattfinden kann, bevor nicht die Katastervermessung des Bodens beendet ist, würde es aber für angemessen halten, wenn die Jewish Agency die Regierung dringend ersucht, Vorkehrungen zu treffen, daß gewisse Ländereien noch vor Vollendung der Vermessung für Siedlungszwecke verfügbar gemacht werden. 4. Die Bedeutung einer systematischen Aufforstung in ganz Palästina kann nicht genug betont werden. Sie würde nicht nur das Klima günstig beeinflussen und der Wasserversorgung sehr nützen, sondern sie würde es auch ermöglichen, schließlich die hügeligen Teile des Landes dem Anbau nutzbar zu machen, die