Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 8-10 (August 1928)
- Article
- Der Bericht der Untersuchungskommission (Joint Palestine Survey Commission) für die Jewish Agency
- Date
- 1928-08-01
- Page
- Seite 405 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2379786-2379867-2379872-2387004--07458-2387424- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
405 Diese unsere Auffassung wird ferner unterstützt durch das Weißbuch (White Paper) vom Juni 1922 und besonders durch das Schreiben des Kolonialamtes an die Zionistische Organisation vom 3. Juni 1922, mit der Beilage, in der die britische Politik in Palästina dargetan wird, ferner durch die Mitteilung der Zionistischen Organisation an das Kolonialamt vom 18. Juni 1922, in der versicher, wird, daß die Tätigkeit der Zionistischen Organisation in Uebereinstimmung mit der erwähnten Politik geführt werden wird; Diese Interpretation wird aucä durch die Korrespondenz des Kolonialamtes mit dem High Commissioner bezüglich der geplanten Bildung einer Arab Agency, die im November 1923 dem Parlament vorgelegt wurde, gestützt. In allen diesen Dokumenten wird Nachdruck auf die Tatsache gelegt, daß die Regierung Palästinas so geführt werden muß, daß .sie die Interessen der ganzen Bevölkerung vertritt, das ganze Volk zu vertreten hat und daß weder die Jewish Agency noch die ins Auge gefaßte Arab Agency Pflichten und Lasten zu übernehmen hätten, welche rechtmäßigerweis^ der durch die Regierung repräsentierten Gesamtbevölkerung zustehen. In diesem Zusammenhange erlauben wir uns, auf das Thema der Besteuerung und der Registrierung von Bodenrechtsansprüchen zu verweisen. Es muß sehr überraschen, wenn man hört, daß großenteils keine entsprechenden Vorkehrungen zur Festlegung und Registrierung von Besitztum, insbesondere auf ländliches Besitztum, getroffen worden sind. Dies muß notwendigerweise zu Konfusion und Rechtsstreit führen, wobei die Besitzer landwirtschaftlichen Bodens in ihren Bestrebungen, Hypotheken aufzunehmen, gehemmt sind. Die in Angriff genommene Landvermessung ist noch lange nicht beendet, wo doch eine selche Vermessung die erste Vorbedingung zur Einführung eines Systems der Besitzsicherheit ist. Die Vermessungskosten sollten von der Regierung getragen werden, auch wenn sie eine beträchtliche Summe ausmachen. Solange die jetzigen Verhältnisse fortdauern, wird die Erwerbung und die Verfügung über Boden, was doch eine Angelegenheit öffentlichen Interesses ist, beschränkt werden. Die jetzt geltenden Vorschriften und Methoden der Besteuerung sind anerkanntermaßen veraltet und ungerecht. Sie machen Unterschiede zugunsten der unkultivierten und deshalb unproduktiven Ländereien, was auf die Bestrafung derjenigen hinausgeht, die durch Fleiß und Unternehmungslust zur Produktivität und zum Gedeihen des Landes beitragen. In den meisten Ländern, in denen der Boden besteuert wird, ist die Basis dieser Steuer der wirkliche Wert des Bodens, mag er kultiviert sein oder nicht, mögen die Anbaumethoden gut sein oder nicht. Der wirkliche Wert des Bodens ist der kontrollierende Faktor. Jede andere Politik ist der Wirtschaftsentwicklung abträglich. Es wird erwartet, daß bald eine Finanzpolitik in Geltung kommt, die auf eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung hinzielt. In den letzten Jahren hat sich die Produktion des Palästina-Bodens stark erhöht; erfreuliche Möglichkeiten weiterer Entwicklung sind vorhanden. Weingärten und Tabakfelder würden gute Rentabilität erbringen, wenn die Möglichkeit bestünde, Wein und z. B. aus Grapes hergestellte Liköre sowie Tabak in rohem und in verarbeitetem Zustande in die Länder des britischen Reiches zollfrei zu exportieren. Der palästinensische Innenmarkt vermag nur einen kleinen Teil der Produktion zu absorbieren. Ausländische Märkte bedeuten eine Lebensnotwendigkeit für eine Entwicklung dieser Industrie. In Großbritannien besteht eine ermutigende Nachfrage nach diesen Produkten. Schwierigkeiten entstehen infolge der die Importe in das Territorium des Mandatars regelnde Gesetze, die den palästinensischen Produzenten und seine junge Industrie einer schädigenden Konkurrenz ausliefern. Würde diesen Produkten die Chance einer Imperial Preference gewährt werden, es würde dies eine Ermunterung für jene bedeuten, die ihr Kapital und ihre Arbeit in dem vielversprechenden Felde der palästinensischen landwirtschaftlichen Erzeugung investieren. Dies würde zum Reichtum Palästinas beitragen und dem Lande zur Entwicklung nach vielen Richtungen verhelfen. Angesichts der verhältnismäßig hohen Importe erscheint es wünschenswert, daß diese durch entsprechende Exporte aufgewogen werden.