Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 8-10 (August 1928)
- Article
- Aufbauarbeit in Palästina in den nächsten zehn Jahren
- Date
- 1928-08-01
- Page
- Seite 352 (sequence 12)
- Language
- German
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352 Hypothek auf die Wirtschaft des Siedlers gegeben werden und vom Siedler zur Abzahlung seiner Schuld an den Kolonisationsfonds verwendet werden. Dem Kolonisationsfonds werden auf diese Weise neue Mittel für weitere neue Kolonisation zufließen. Soweit der Kolonisationsfonds in dem oben gegebenen Beispiele dem Siedler ein höheres Darlehen als Pfund 600.—, zum Beispiel Pfund 900.— gegeben hat, kann er die überschüssigen Pfund 300.—- (zuzüglich der inzwischen aufgelaufenen Zinsen) als zweite Hypothek auf die Wirtschaft des Siedlers eintragen lassen. Es ist dabei klar, daß er für diese zweite Hypothek erst dann Zinsen und Rückzahlung wird beanspruchen können, wenn im Laufe der Zeit die Wirtschaft des Siedlers zu einer solchen Rentabilität gelangt ist, daß er außer den Zinsen für die erste Hypothek noch einen gewissen Betrag für die Zinszahlung auf die zweite Hypothek zu seiner Verfügung hat. Es ist schwer, heute eine Prognose zu stellen, zu welcher Zeit und bis zu welchem Betrage die vom Kolonisationsfonds geschaffenen Wirtschaften für eine erste Hypothek durch die Agrarbank reif sein werden. Im allgemeinen scheint mir, daß dies nicht vor dem achten Jahre nach erfolgter Ansiedlung und nicht höher als bis zu 50% des in die Wirtschaft investierten Kapitals möglich sein wird. Vom achten Jahre ab brauchten also die für die Kolonisation aufzuwendenden Mittel nicht mehr ausschließlich dem Kolonisationsfonds zugeführt zu werden, sondern ein Teil der Gelder, nämlich die Hälfte des im ersten Jahre für Kolonisation ausgegebenen Betrages könnte direkt der Agrarbank zugeführt werden. Diese würde das Geld zur Gewährung von ersten Hypotheken an die Siedler verwenden, und von diesen würde es dann an den Kolonisationsfonds zurückfließen. Der Grund, weshalb ich diese Zweiteilung von Kölonisationsfonds und Agrarbank empfehle, ist natürlich der, daß eine Agrarbank, die nach dem oben erwähnten Modus arbeitet, als ein sicheres geschäftliches Unternehmen angesehen werden kann. Es dürfte möglich sein, für ein solches Institut Mittel auf dem internationalen Geldmarkte zu finden und dadurch unser Kolonisationswerk allmählich von dem jetzigen Wege der Spendensämmlungen unabhängig zu machen. Obwohl nach dem Vorhergehenden die Agrarbank für die neue Kolonisation erst nach etwa sieben Jahren in Tätigkeit treten kann, so empfiehlt es sich doch nicht, mit der Gründung bis dahin zu warten, weil es schon ietzt in Palästina eine große Anzahl von Orangenpflanzungen und eine kleinere Zahl von anderen Wirtschaften gibt, die nach ihrer Rentabilität schon ietzt als hypothekenreif gelten können. Wenn eine A.rfrprh^nk ihnen Hvpothekenkredite tfibt, so würde dieses Geld wahrscheinlich zum größten Teile zur Anlage von neuen Pflanzungen oder 2ur Erweiterung der Wirtschaften verwendet werden. 2. Die 30.000 Pfund, die oben für Kredite an Industrie und Handwerk eingestellt sind, sollen durch eine Industriebank gegeben werden. Da das Wort „Bank" aber vielleicht einen zu günstigen Eindruck in Bezug auf die Sicherheit der Kredite hervorruft, wäre es zu erwägen, ob dieses Institut nicht besser Industrial Development Co. oder ähnlich bezeichnet werden sollte. Es ist, selbst wenn dieses Institut vorsichtig arbeitet, doch damit zu rechnen, daß manche industriellen Anlagen, die günstige Aussichten zu haben scheinen, sich als failures erweisen und daß das Institut Verluste erleidet. Würde das Institut aber für jeden Kredit eine 100%ige