Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 8-10 (August 1928)
- Article
- Aufbauarbeit in Palästina in den nächsten zehn Jahren
- Date
- 1928-08-01
- Page
- Seite 351 (sequence 11)
- Language
- German
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351 4. Eine neue Einwanderung wird auch die Zahl der im Handel und Verkehr Erwerbstätigen und ihre Kreditbedürfnisse erhöhen. Es ist deshalb notwendig, für eine Vergrößerung des Kapitals der Anglo Palestine Co. zu sorgen, und zwar scheint mir für jedes unit von 1000 Familien eine Erhöhung des Kapitals der APC. erforderlich um . . Pfund 30.000 Zusammen. .......... . Pfund 441.000 V« Sicherung der gewährten Kredite* Der gesamte Betrag von Pfund 441.000.— für jedes unit von 1000 Familien soll in der Form von Krediten verwendet werden. Es. erhebt sich jedoch die Frage, inwieweit diese Kredite in bezug auf ihre Sicherheit und auf die Höhe der Verzinsung den allgemeinen Anforderungen einer Bank entsprechen. 1. In bezug auf die Landwirtschaft kann als allgemeine Regel gelten, daß ein bankmäßig gesicherter Kredit einem Siedler nicht für die Errichtung einer Wirtschaft, sondern erst auf eine bereits bestehende und als rentabel erwiesene Wirtschaft gegeben werden kann. Da aber dieses Prinzip die Kolonisation unmöglich machen würde, weil die Siedler nicht genug Geld haben, um ihre Wirtschaft bis zum Stadium der Rentabilität aus eigenen Mitteln aufzubauen, so ergibt sich die Notwendigkeit, die landwirtschaftliche Kolonisation in zwei verschiedene Stadien zu teilen, nämlich: a) das Stadium der Schaffung der Wirtschaft bis zu erlangter Rentabilität. b) das Stadium nach erlangter Rentabilität. a) Im ersten Stadium sollte die Kolonisationstätigkeit in der Hand eines Kolonisationsfonds liegen. Die jetzige Kolonisationsabteilung der Zionistischen Exekutive sollte in einen solchen Kolonisationsfonds mit besonderer Verwaltung umgewandelt werden. Sache des Kolonisationsfonds ist es, den vom Jüdischen Nationalfonds für die Kolonisation angekauften Boden für die Besiedlung vorzubereiten (durch Anlage von Wegen, Entwässerung, Bewässerung, Bau von Häusern, erste Bepflanzung), die geeigneten Siedler auszusuchen, mit ihnen Siedlungsverträge abzuschließen und ihnen bestimmte Kredite für den Aufbau ihrer Wirtschaften zu gewähren. b) Sobald die Wirtschaften der Siedler sich zu voller Ertragsreife entwickelt haben und nach Abzug der Lebenshaltungskosten des Siedlers einen Ueberschuß ergeben, soll eine neu zu gründende Agrarbank dem Siedler eine erste Hypothek bis zu derjenigen Höhe geben, bis zu welcher der Ueberschuß der Wirtschaft eine angemessene Verzinsung und Amortisation sichert. Beispiel: Wenn ein Siedler aus seiner Orangenpflanzung im achten Jahre nach der Anlage einen Bruttoertrag von Pfund 200.— erzielt und nach Abzug seiner Unterhaltskosten, Steuern, Pacht an den Nationalfonds im Betrage von Pfund 150.— einen Reinüberschuß von Pfund 50.—hat, so würde dieser Betrag unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6% Prozent und einer Amortisationsrate von 2 Prozent die Gewährung eines Kredites von etwa Pfund 600.— ermöglichen. Dieses Darlehen von Pfund 600.— soll von der Agrarbank in Form einer ersten