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Palästina · 1928-05-01 · Heft 5-7 (Mai 1928) · p. Seite 325

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 5-7 (Mai 1928)
Article
[Rezension]
Date
1928-05-01
Page
Seite 325 (sequence 3)
Language
German
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325 Posten in der ganzen englischen Friedensrechnung. Natürlich wollte man. in London die Commonwealth-Familie bei guter, friedlicher Laune erhalten. Aber davon abgesehen, hatte man wenijg für Annexionen, im Unterschied zu Mandaten, übrig, weder in Afrika noch im Pazifik; da die Engländer auf die japanischen Ansprüche an Inseln nördlich vom Aequator festgelegt waren, gaben sie wahrscheinlich, innerlich überall dem Mandatssystem den Vorzug vor der Annexion." (S. 165.) Wilsons diesbezüglicher Standpunkt ist ja bekannt, lln der Sitzung am 30. Jänner gab es „sehr kräftige Reden Hughes' (Australien) und Massey's (Neu-Seeland), die beide erklärten, daß sie Annexionen und kein Mandats System wünschten. "Wilson stellte schließlich geradezu die Frage, ob Australien und Neuseeland der Konferenz damit ein Ultimatum präsentierten. Massey verneinte das, und nach einigem Gepolter tat Hughes das gleiche, obwohl er vorher gesagt hatte, er müsse sich erst mit seiner Regierung ins Einvernehmen setzen." (S. 172.) Hunter Miller teilt in diesem Zusammenhang auch die folgende Stelle aus seinem Tagebuch mit: „Nach der Sitzung (am 30. Jänner) 1 der Präsident auf mich zu und sprach eine Viertelstunde oder zwanzig Minuten lang, mit mir. Er sagte, er habe von dem Ultimatum gesprochen, um die Situation zu klären; Australien und Neuseeland mit ihren zusammen sechs Millionen Menschen sollten nicht mit vorgehaltenen Revolvern eine Konferenz aufhalten können, auf der, China mitgerechnet, einige zwölfhundert Millionen Menschen vertreten seien. Er sprach dann davon, daß die Resolution nicht so weit gehe, wie er gehofft hatte, worauf ich erwiderte, daß sie in meinen Augen eine große Leistung sei, utnd diarauf hinwies, wie weit sie in bezug auf die türkischen Gebiete und in Zentralafrika gehe. Dem stimmte der Präsident zu und sagte, er habe nicht bedacht, daß sie wirklich so weit gehe." (S. 173.) Die hier angedeutete Unzufriedenheit Wilsons bezog sich zum Teil auf Punkt 8 der Smuts'schen Resolution (Abs. 6 des Art. 22), der die Grundlage für die Schaffung der C-Mandate abgegeben hat, der „Mandate in ihrer dünnsten Milch- und Wasserform", wie Hunter Miller sie nennt; zum Teil bezog sie sich auf die seinen Wünschen, nicht entsprechende Lösung — besser Nichtlösung — der Souveränitätsfrage. Es ist kaum richtig, wenn Hunter Miller sagt, daß es die im Laufe dies Krieges geschlossenen Geheimverträge waren, die „das Mandatssystem!, (besonders in bezug auf die C-Mandate, daran hinderten, sich in der Richtung einer Oberherrschaft des Völkerbun über diese Gebiete zu entwickeln." (S. 166.) Hunter Miller sagt ja selbst, daß er „diesen Verträgen hier keine sehr große Bedeutunigj beimesse." (S. 164,) Es war vielmehr die nicht nur diesen Verträgen, sondern allen Verhandlungen in Paris zugrundeliegende imperialistische Gesinnung der Staatenvertreter, die die Widerspruche in de¬ Konstruktion der Mandats Vormundschaft schuf. Hunter Miller sagt nichtsdestoweniger mit Recht, die Annahme der Smuts'schen Resolution müsse, „obgleich sie ein Kompromiß darstellte, als ein wenn auch nicht vollständiger, sj doch substantieller Erfolg Wilsons angesehen werden. Selbst für die C-Mandate, wie wir sie jetzt nennen — mit anderen Worten Deutsch-Südwestafrika, Neu-Guinea und die Inseln im Pazifik — die nach der Völkerbundsatzung „nach den Gesetzen des Mandatarstaates als integrierende Bestandteile seines Gebietes verwaltet werden dürfen", ist der Grundsatz der Treuhänderschaft fest aufgestellt; das, zeigte sich klar im Zusammenhang mit dem Aufstand der Eingeborenen im erstgenannten Gebiet im Jahre 1923. Und für die anderen Gebiete in Afrika und die früher türkischen Gebiete hat die Welt einen guten Schratt vorwärts getan, als der Artikel 22 der Satzung in Kraft trat." (S. 172.) Von großem Interesse ist schließlich auch, was Hunter Miller über die Begründung des in Abs. 5 des Art. 22 VBS. festgelegten französischen Rechtes erzählt, im Falle eines allgemeinen Krieges Truppen in den französischen Mandatsgebieten in Afrika auszuheben. (Ueberflüssig hier zu betonen, wie rechtswidrig dieses „Recht" ist.) Die französische Forderung wurde in der bereits mehrfach erwähnten Sitzung des Zehner- Rates von Cl6menceau aufgestellt, und fand — zum nicht geringen Erstaunen Giemeneeau's selbst, wie sich aus dem von Hunter Miller (S. 175) mitgeteilten Auszug aus dem OriginaJprotokolI ergibt — ohne weiteres die Zustimmung der Vertreter der alliierten und assoziierten Hauptmächte. Auch des Präsidenten Wilson! Die tiefe Zweideutigkeit seiner Haltung in dieser Frage ergibt sich — leider für alle Verehrer dieser großen Persönlichkeit — ganz klar aus diesem Originalprotokoll und aus den folgenden Worten Hunter Millers, der berichtet: „Die Fassung der Resolution selbst (das Ergebnis eines Abändierungsantrages von Sir Robert Borden-Kanada) war vielleicht nicht ganz klar; sie spricht von „Verteidigung des Gebietes", was einfach das Mandatsgebiet bedeuten konnte; indessen wurde die französische Auffassung, daß auch * das Heimatsgebiet (des Mandatars) darunter falle, akzeptiert. Meine eigene Bleistiftnotiz über die Diskussion, die ich während der Sitzung machte, lautet wie folgt: „Clemenceau und Pichon sprechen gegen die Bestimmung, die freiwillige Rekrutenanwerbung in Kolonien verbietet — sie fordern dieses Recht in Mandaten so gut wie in den jetzigen. 21

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