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Palästina · 1928-05-01 · Heft 5-7 (Mai 1928) · p. Seite 324

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 5-7 (Mai 1928)
Article
[Rezension]
Date
1928-05-01
Page
Seite 324 (sequence 2)
Language
German
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324 ist das geheimnisvolle Dunkel, das den Ursprung des Mandatssystems umgab, bereits einigermaßen gelichtet worden. Hunter Miller,, der zur Zeit der f riedensverhandhmgen dem Stab des Präsidenten Wilson angehörte, hat selbst schon mehrfach interessante Mitteiltingen über die Vorgänge in jener Pariser Geheimküche publiziert, in der der bedeutungsvolle Artikel 22 der Völkerbundsatzung nach mancherlei Kämpfen zwischen seinen vvenig congenialen Erzeugern das Licht der Welt erblickte. Der neue Aufsatz Hunter Millers, der nicht den Ursprung des Mandatsgedankens, sondern die politische Entstehungsgeschichte der Institution des völkerrechtlichen Mandats auf der Pariser Friedenskonferenz zum Inhalt hat, gewinnt Wert und Reiz durch die Unmittelbarkeit des Berichtes dieses Augenzeugen, ferner durch die erstmalige Publikation gewisser Notizen, Tagebuchblätter und Stellen aus den Originalprotokollen der Geheimverhandlungen, die auf bereits bekannte Vorgänge zum Teil ein neues Licht werfen. Es ist ja nicht neu, daß Artikeli 22 der Völkerbundsatzung — zum Unterschied von allen anderen Artikeln dieser Satzung — nicht von der Völkerbundkommission der Pariser Friedenskonferenz verfaßt wurde, sondern daß er, infolge der eminenten politischen Bedeutung der zugrunde liegenden Probleme, gemäß einer von Smuts redigierten Resolution am 31. Jänner 1919 im Zehnerrat beschlossen wurde. (Nur die Bestimmungen der zwei letzten Absätze des Artikels 22, die über die Kompetenz zur Abfassung der Mandatssatzungen und über die Begründung einer ständigen Mandatskommission statuieren, kamen erst am 8. Februar 1919, in einer Sitzung d>er Völkerbundkommission hinzu.) Es ist auch bekannt, daß der Annahme dieser Resoiir heftige Auseinandersetzungen vorangingen, die sich hauptsächlich zwischen den Vertretern der Dominien einerseits, die die deutschen Kolonien annektieren wollten und zwischen Wilson resp. Lloyd George andererseits abspielten, welch letztere die Mtindatsgrundsätze vertraten. Artikel 22 hat das Schicksal sowohl der ehemaligen deutschen Kolonien als auch der ehemaligen türkischen Gebiete in Vorderasien entschieden, letzteres lange vor der Zeit, da durch Verträge die Rechte der Türkei über diese Territorien den Sieg2ri: übertragen wurden. Die Begründung für dieses völkerrechtswidrige Vorgehen finden wir in einer von Hunter Miller zitierten Rede Lloyd Georges, der in der Sitzung des Zehner-Rats am 30. Jänner 1919 unter anderem sagte: „Komme man dann zur Türkei, so habe er dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und M. Clemenceau einige Zahlen zur Verfügung gestellt und auch M. Orlando gesagt, daß sie dort 1,084.000 Mann stehen hätten. Allerdings seien nur 250.000 bis 300.000 britisch« Truppen dabei, aber erhalten müßten sie die ganze Gesellschaft und das sei eine ungeheure Ausgabe. Die Schwierigkeit sei, all diese verschiedenen Stämme miteinander in einer Art von Frieden zu halten. Wenn sie die Truppen dort ließen, bis sie Frieden mit der Türkei geschlossen hätten und bis der Vökerbund .errichtet wäre, und seine Arbeit begonnen hätte und imstande wäre, diese Frage zu erledigen, würden diese Ausgaben ins steigen und sie (Großbritannien) könnten das wirklich nicht auf sich nehmen, besonders, da sie nicht die leiseste Absicht hätten, für eine erhebliche Anzahl der jetzt von ihnen besetzten Gebiete, so wie zum Beispiel Syrien und Teile von Armenien, Mandatar zu werden. Seiner Meinung nach gelte das gleiche auch von Kurdistan und dem Kaukasus, obgleich es dort reiche Oelquellen gebe, Er glaube, sie hätten nicht die entfernteste Neigung auch nur für die 0.elfeider von Baku Mandatar zu werden; aber es müsse jemand dort sein, um die Armenier zu beschützen, um die Stämme und Sekten im Libanon davon abzuhalten, daß sie sich gegenseitig die Gurgel abschnitten oder die Franzosen oder Türken oder wer sonst gerade dort wäre, attackierten. Deshalb würden sie, fürchte er, dort bleiben müssen; (er brauche das Wort fürchten nicht im militärischen Sinn, sondern aus der Seele des englischen Steuerzahlers und des Ministers heraus, der dem Parlament diese Aufgabe vorzuschlagen haben würde). Aber was das Parlament werde wissen wollen, das sei, warum sie 1,084.000 Mann dort lassen müßten? Beabsichtigten sie wirklich das Land zu okkupieren? Und weshalb das, wenn es nicht die Absicht sei, eine ständige Garnison diort zu haben? Das sei die Frage, die sie besonders beschäftige und wenn die Konferenz nicht bereit sei, ihnen diese Verantwortung abzunehmen, müsse er wirklich sehr nachdrücklich auf endgültige Ernennung der Mandatare dringen, was seiner Meinung nach überhaupt die befriedigendste Art der Behandlung dieser Frage sei. Dann könnten sie sich von dannen heben und den Mandatar sein Geschäft allein besorgen lassen." Was die deutschen Kolonien anbelangt, so forderten die Dominien (übrigens auch Frankreich bezüglich Togo und Kamerun), unbedingte Annexion: „Die britische Regie rung — womit hier das Londoner Kabinett igemeint ist — war in einer recht schwierigen komplizierten Situation. Dem Kolonialamt waren in irgendeiner Form Deutsoh- Ostafrika (mit Ausnahme des später Belgien zugesprochenen Teiles! und Teile von Togo und Kamerun zugedacht; aber nicht nur die Form der Aufsicht oder Herrschaft, sondern sogar die Tatsache dieser Herrschaft selbst war ein verhältnismäßig kleiner

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