Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 5-7 (Mai 1928)
- Article
- Politik. Von Dr. Hans Kohn, Jerusalem.
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 281 (sequence 5)
- Language
- German
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281 von Damaskus durch die Franzosen noch nicht außer Kraft gesetzte Standrecht aufgehoben, zum ersten Male seit dem Mandate die Preßfreiheit und zugleich bürgerliche Freiheit, wie Versammlungsfreiheit, Redefreiheit usw. versprochen. Auch wurde eine Amnestie proklamiert, die es einem Teil der nationalen Führer ermöglichte, aus der Verbannung und aus dem Auslande zurückzukehren. Die aktuellsten und führenden Köpfe der nationalen Bewegung waren freilich von dieser Amnestie ausgeschlossen. Die Bemühungen des neuen Ministeriums gingen auf eine Erweiterung dieser Amnestie und auf die Vorbereitungen zu der Einberufung der verfassunggebenden Nationalversammlung. Eine Beratung der nationalistischen Führer, die Ende März in Damaskus stattfand, beschloß, an den Wahlen teilzunehmen, falls die Regierung die Freiheit der Durchführung der Wahlen sichern werde. Damit wäre die wichtige Frage eines eventuellen Boykottes der Wahlen günstig gelöst. Die Vorbereitungen für die Wahlen werden nun in allen Teilen Syriens getroffen. Nach dem im Jahre 1923 festgesetzten Wahlgesetz dürfen in jedem Bezirk nur Männer aus diesem Bezirk gewählt werden. Diese Maßnahme hatte zum Zwecke, die führenden Nationalisten, die in den großen Städten leben, von der Wahl durch die Landgemeinden auszuschließen. Die öffentliche Meinung Syriens verlangt die Aufhebung dieser Beschränkung. Gegen Ende Mai dürfte die verfassunggebende Nationalversammlung zusammentreten. Ihre Aufgabe wird es sein, eine Verfassung für Syrien auszuarbeiten und gleichzeitig das Mandatsverhältnis mit Frankreich zu regeln. Die syrischen Nationalisten, auch die gemäßigten, denken dabei an den Abschluß eines Vertrages zwischen Syrien und der Mandatsmacht, wie er eben zwischen Großbritannien und Mesopotamien abgeschlossen wurde, wenn sie auch bereit sind, eine mindest dreißigjährige Dauer des Vertrages und damit des Mandatsverhältnisses anzuerkennen. Die Forderungen der radikalen Nationalisten gehen natürlich viel weiter. Die neue Nationalversammlung wird 70 Abgeordnete umfassen, davon 33 aus Damaskus und Süd-Syrien, 37 aus Aleppo und Nord-Syrien, worunter vier Vertreter der Beduinenstämme. Eine der wichtigsten Fragen, die aber wahrscheinlich auch in der verfassunggebenden Nationalversammlung keiner Lösung wird zugeführt werden können, ist die Frage des künftigen Verhältnisses zwischen Syrien und dem von den Franzosen geschaffenen Staate des Groß-Libanon, der jetzigen Republik Libanon, die außer dem schon früher autonomen Bergdistrikt, auch die wichtigen und fruchtbaren Teile der Ebene um Beyroutih, Tripolis und Sidoni und. die fruchtbare, vorwiegenidl von Mohammedanern bewohnten Bekaa zwischen dem Libanon und Syrien umfaßt. Die Syrier haben niemals in diese Teilung ihres Landes eingewilligt und verlangen die Vereinigung des Libanon mit dem übrigen Syrien, die auch aus wirtschaftlichen Gründen ratsam ist. Die Maroniten, die den entscheidenden Bevölkerungsteil im Libanon bilden, sind dagegen begreiflicherweise an der Aufrechterhaltung der Republik Libanon interessiert. Die Franzosen selbst wollen in dem gegenwärtigen Zustand keine Aenderung eintreten lassen, sondern dies der künftigen Entwicklung überlassen. Wirtschaftlich wird jedenfalls eine umfassende Union zwischen den beiden Staaten schon jetzt hergestellt werden müssen. Der Tätigkeit der verfassunggebenden Nationalversammlung sieht man mit Recht allgemein mit größtem Interesse entgegen. Es ist zum ersten Mal seit dem Ende des Weltkrieges wieder Gelegenheit geboten, daß sich in Syrien eine friedliche und für das Land glückliche Entwicklung vollzieht, die zugleich aber im Geiste des Völkerbund- Mandates gelegen ist und Frankreich eine tiefere Befriedigung bringen kann als die bisherige Methode der Ausübung des Mandates. * * * Gehen so die Verhältnisse in Syrien der Konsolidierung entgegen, so spitzen sie sich in Mesopotamien und Aegypten zu. Der zwischen Großbritannien und Mesopotamien im Dezember vorigen Jahres geschlossene Vertrag befriedigt Mesopotamien keinesfalls. Er gibt nicht das genügend schnelle Tempo auf dem Wege zur völligen Unabhängigkeit des Landes und zu dem von ihm ersehnten Eintritt in den Völkerbund. Das mesopotamische Parlament, das von einer Bestätigung dieses Vertrages nichts wissen wollte, mußte aufgelöst werden. Die Neuwahlen finden demnächst statt* aber es ist sehr zweifelhaft, ob es gelingen wird, ungeachtet aller Beeinflussung durch die englandfreundliche Regierung ein Parlament zu finden, das den Vertrag bestätigt. Aehnlich ist die Lage in Aegypten. Der von Großbritannien angebotene Vertrag hat die ägyptische öffentliche Meinung nicht befriedigt. Er wurde abgelehnt. Der Führer des Wafd, der Partei, die die überwiegende Mehrheit im Parlamente und im Lande hinter sich hat, Mustafa El Nahas Pascha, der Nachfolger Saad Zaghlul Paschas, hat das neue Ministerium gebildet. Dieses Ministerium steht auf der Grundlage, daß Aegypten durch seine natürlichen Rechte ein unabhängiges Land ist, während Großbritannien auf dem Standpunkt steht, daß es zwar durch die Erklärung vom 28. Februar 1922 Aegypten seine Unabhängigkeit gewährt hat, aber gleichzeitig sich vier