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Palästina · 1928-05-01 · Heft 5-7 (Mai 1928) · p. Seite 263

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 5-7 (Mai 1928)
Article
Die neuen Zölle
Date
1928-05-01
Page
Seite 263 (sequence 3)
Language
German
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263 mancher Importeure sollte die Einruhr damit unmöglich gemacht werden. Tatsächlich arbeitet die „Nescher", die einzige Zementfabrik des Landes, heute in drei Schichten, Tag und Nacht. Aber wie die Importstatistik zeigt, ist im Dezember 1927 trotzdem noch erheblich mehr eingeführt worden, als im gleichen Monat des Jahres 1926, obwohl der neue Tarif schon am 4. November in Kraft getreten war. Immerhin mag es sich dabei um die Hereinnahme alter Bestellungen oder um einen Einzelfall handeln. Eine Erhöhung bedeutet auch die. Festsetzung des neuen Satzes für Pflanzenöle mit 8 Müs per Kilogramm, statt bisher der generellen 12 Prozent für Oldrvenöl, 7.5 Müs für Sesam- und 6 Müs für Kokosnußöl. Wesentlich heraufgesetzt wurde ferner der Waschseifenzoll, von 15 Prozent vom Werte auf 7 Müs per Kilogramm. Das ist schätzungsweise eine Erhöhung um mehr als die Hälfte bis um das Doppelte. Derselbe Satz gilt auch für Toiletteseife, die früher ebenfalls 15 Prozent zahlte. Diese neuen Oel- und Seifensätze bedeuten eine gewisse Erleichterung für die große jüdische Fabrik „Schemen" wie auch für die kleineren Oelmtühlen und Seifensiedereien, die sich zum großen Teil in arabischen Händen befinden. Aber es ist fraglich, ob dem neuen Satze für Waschseife, die weitaus der wichtigste Artikel aus dieser ganzen Gruppe ist, nicht sehr leicht durch Herabsetzung der Preise begegnet werden kann. Denn die Hauptlieferanten, die Marseilier Seifenfabriken, sind äußerst kapitalkräftige" Unternehmungen, in einer guten Produktionsposition und können die Preise sicher bei Bedarf herabsetzen. Bisher, wenigstens soweit man aus der Dezemberstatistik schließen kann, ist der Import auch dieses Artikels noch nicht gesunken. Ein verstärkter Schutz wurde den Nahrungsmittelindustrien durch eine weitergehende Spezifizierung der Sätze gegeben, je nachdem, wie weit die Ware konsumreif ist. Dadurch haben die Verpackungs- und die Verarbeitungsbetriebe, die viele Hände beschäftigen können, bei uns aber erst im Anfangsstadium ihrer Entwicklung sind, einen nützlichen Anstoß erhalten. So ist der früher einheitliche Tarif für gemahlenen Kakao in zwei Tarife aufgestellt worden: in einen von 15 Mils pro Kilogramm für Detailpackungen (Packungen von nicht mehr als einem Kilogramm) und in einen von 10 Piastern für Engrospackuingen (von mehr als einem Kilogramm). Das kann einen Anreiz dazu geben, die Ware in größeren Mengen für den Großhandelsverkehr zu beziehen und das Umpacken hier vorzunehmen. Da ferner beide Sätze höher Hegen als der alte Einheitssatz von 7.5 Mills, ist das außerdem noch eine Vergrößerung der Differenz gegen den unveränderten Satz für Kakaobohnen, so daß dies noch ein besonderer Anstoß zur Einfuhr dieser und auch zu ihrer Vermahlung, nicht nur zu ihrer späteren Verpackung in gemahlenem Zustande, im Inlande gibt. Ebenso sind jetzt auch besondere Positionen für rohe und „andere" Zichorie (7.5 beziehungsweise 10 Müs) eingeschoben worden. Für Kaffee bestand eine solche Unterscheidung schon im alten Tarif. In ähnlicher Weise wird der Unterschied im Tarif zwischen getrockneten Datteln in großen und in kleinen Packungen erheblich vergrößert. Den Konserven wendet der neue Zoll überhaupt kein spezielles Interesse zu. So schreibt er an Stelle des alten, generell für alle Konserven geltenden 20 prozentigen Wertzolles, jetzt für konservierte Früchte einen in drei Einzelpositionen eingeteilten Gewichtszoll vor, der zugleich eine Erhöhung bedeutet. Vor allem aber ist die Aufteilung in Einzelpositionen beim Wein sehr weit getrieben:* An Stelle des einen Satzes von früher, ebenfalls 20 Prozent vom Werte, sind jetzt dreizehn Einzelsätze, per Liter oder per Flasche, je nach Gewicht, getreten. Auch trinkbare Spirituosen und Bier mußten sich eine weitere Aufteilung ihrer Gewichtszölle gefallen lassen. Außerdem kann auch der Wegfall des niedrigeren Sonderzolls für ägyptisches Sohlenleder, die Umwandlung des bisherigen Wertzolles für Oberleder in höhere Gewichtszölle, eibenso die Einführung von Gewichtszöllen für Schokolade, Konfekt und Kakes und vielleicht noch einiges andere als Fortschritt auf dem Weg zu einem richtig funktionierenden Schutzzoll bezeichnet werden. Der zweiten Forderung nach Zollfreiheit für Rohmaterialien im Interesse der 17*

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