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Palästina · 1928-05-01 · Heft 5-7 (Mai 1928) · p. Seite 224

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 5-7 (Mai 1928)
Article
Die Verbilligung der landwirtschaftlichen Kolonisation
Date
1928-05-01
Page
Seite 224 (sequence 11)
Language
German
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224 Es hat sich aus diesen Kalkulationen ergeben, daß Typus A, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, zusätzliche Einnahmen von etwa 500 Pfd. für die Kwuzah, oder rund 20 Pfd. pro Familie braucht. Wir haben darum dem Kolonisationsdepartement empfohlen (und dies im Bericht an den XV. Kongreß erwähnt, s, S. 11/12), bei diesem vornehmlich auf Ackerbau beruhenden Betrieb eine Bodenreserve von 20 Dunam pro Familie einzuführen. Wir meinen nicht, daß die Bodeneinheit von 100 Dunam pro Familie bei Typus A geändert werden soll. Wir denken an eine zusätzliche Bodenfläche für die ersten zehn Jahre, die dem Ansiedler provisorisch zugeteilt wird, bis die Ackerbauerträge den bei obigen Berechnungen aufgenommenen Durchschnitt von 125 kg per Dunam (oder ca. 13 dz/ha) überschreiten werden. Sobald dies erfolgt, tritt die 100 Dunam-Norm in Kraft und die Reserve dient zur Ansetzung von neuen Siedlern. In der Anlageperiode muß man naturgemäß mit viel geringeren Erträgen rechnen, sagen wir mit 70—80 kg per Dunam. Die Zuweisung von weiteren 20 Dunam, für deren Bestellung keinerlei Vergrößerung des Inventars nötig wäre, würde den Jahresertrag um 10—12 Pfd. vermehren und den Betriebszuschuß der ersten drei Jahre um 30—35 Pfd. verringern. Um jedoch eine radikale, greifbare Herabsetzung dieses Ausgabepostens in die Wege zu leiten, erschien es uns ratsam und zweckmäßig, einen Schritt weiter zu gehen. Mit den Arbeitsgeräten, die dem Einzelsiedler und der Kwuzah als Ausrüstung gegeben werden, kann betriebstechnisch und erfahrungsgemäß eine viel größere Fläche als 100 Dunam von einer Familie bestellt werden. Namentlich in den ersten Jahren relativ extensiver Wirtschaftsweise. Wir sind daher der Ansicht, daß bei Wirtschaften von Typus A und B neben der Norm von 100 bezw. 80 Dunam pro Familie eine Ackerbaureserve von 50 Dunam pro Familie für die Dauer der Anlageperiode, oder auch für die ersten fünf Jahre den Ansiedlern zugewiesen werden soll. Nach fünf Jahren wird sie auf 20 Dunam reduziert, um nach weiteren fünf Jahren oder sogar 10 Jahren — es hängt von der Ertragssteigerung ab — an den KKL. zurückzufallen und für neue Ansiedlung frei zu werden. Die Einführung dieser beträchtlichen Bodenreserve von 50 Dunam könnte den im »Ansiedlungsschlüssel« vorgesehenen Betriebszuschuß um rund 75 Pfd. verringern. Bei der Aufstellung der Pläne und Bodenaufteilung für die neue Kolonisation im Kischon-Gebiet wurde dieser Gesichtspunkt in gewissem Maße bereits berücksichtigt. Es waren nicht nur diese kolonisatorischen Erwägungen maßgebend, aber im Resultat ist es erreicht worden, daß die Ansiedler auf dem Kischon eine solche 50%ige Landreserve besitzen. Die vorstehenden Darlegungen können sinngemäß auch auf den Typus D angewendet werden. Wir haben übrigens bei der Besprechung dieses Typus bereits bemerkt, daß die Vergrößerung der Bodeneinheit von 25 auf 50 Dunam dem Ansiedler den Anbau von Futter auf 25 Dunam und somit eine billigere Viehhaltung und Reduktion der Unterhaltskosten bis zur Ertragsfähigkeit der Pflanzungen gestatten würde. Allerdings setzt dieser Typus Ausgaben für die Miete von Arbeitstieren voraus, da bei diesen Wirtschaften weder ein Maultier noch Raum im Stall für Arbeitsvieh vorgesehen ist. Zusammenfassend ist zu sagen, daß eine nennenswerte Verbilligung der heute wichtigsten Typen vor allem durch Reduktion des Gebäudekapitals und Verminderung des Betriebszuschusses, die zusammen 60—65% des Anlagebedarfes bilden (450 Pfd. von 700 Pfd. bei Typus A, 480 Pfd. von 800 Pfd. bei Typus DJ, anzustreben und möglich ist. Es kann heute nicht gesagt werden, in wel-

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